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Kaufland warnt: Zurückgerufene Babynahrung erneut in Filialen gefunden

Kaufland meldet am 17. Oktober 2026, dass vereinzelt zurückgerufene Säuglingsnahrung noch in Regalen liegt. Eltern sollen Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum prüfen und betroffene Ware zurückgeben.

Kaufland hat am 17. Oktober 2026 darauf hingewiesen, dass in einzelnen deutschen Filialen erneut Dosen und Packungen zuvor zurückgerufener Säuglingsnahrung im Verkauf aufgefunden wurden. Kundinnen und Kunden sollen die betroffenen Produkte zu Hause an Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum erkennen und sie nicht weiter verfüttern. Die Ware kann in allen Filialen zurückgegeben werden, auch ohne Kassenbon.

Nach Unternehmensangaben bezieht sich die aktuelle Kundeninformation auf Rückrufe, die Hersteller seit Anfang 2026 veröffentlicht hatten. Betroffen sind demnach unter anderem Produkte der Marken Aptamil und Milumil (Danone) sowie BEBA und Alfamino (Nestlé). Kaufland nennt in seiner Mitteilung konkrete Produktbezeichnungen, Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten, die nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Der Händler betont, man habe interne Prüfprozesse nachgeschärft und informiere erneut, um vereinzelte Restbestände sicher aus dem Verkehr zu ziehen.

Hintergrund ist ein seit Monaten andauernder Rückrufkomplex, bei dem Hersteller vorsorglich bestimmte Chargen vom Markt nahmen. Grund dafür ist ein potenzielles Gesundheitsrisiko durch das bakteriell gebildete Toxin Cereulid, das in verdorbenen Lebensmitteln schwere Magen-Darm-Beschwerden hervorrufen kann. Für Säuglinge gelten besonders strenge Vorsichtsmaßnahmen. Angaben dazu, ob im Zusammenhang mit den bei Kaufland entdeckten Restbeständen gesundheitliche Vorfälle gemeldet wurden, liegen derzeit nicht vor.

Verbraucherschutzstellen und Behörden empfehlen, bei Babynahrung immer sowohl das Mindesthaltbarkeitsdatum als auch die Chargennummer zu prüfen. Wer eines der von Kaufland oder den Herstellern gelisteten Kennzeichen findet, soll die weitere Verwendung sofort aussetzen und die Packung zur Erstattung in die Einkaufsstätte zurückbringen. Für unsichere Fälle verweisen Händler und Hersteller auf ihre Kundenhotlines und Informationsseiten.

Der Vorgang lenkt den Blick auf die Verantwortung entlang der Lieferkette: Hersteller sind für die Sicherheit der Produkte verantwortlich, der Handel muss betroffene Ware unverzüglich sperren, auslisten und transparent informieren. Dass einzelne Einheiten dennoch in den Verkauf gelangten, weist auf Lücken in der Filialpraxis und der Umlaufkontrolle hin. Kaufland versichert, die Prozesse zu überprüfen. Ob weitere Märkte oder Marken betroffen sind, ist nach heutigem Stand nicht ersichtlich; maßgeblich bleiben die jeweils veröffentlichten Kennzeichnungen der zurückgerufenen Chargen.

Für Eltern zählt nun der Abgleich der Produktionskennzeichen auf Dosenboden oder Faltschachtel mit den aktuellen Listen. Bis neue Entwarnungen der Hersteller vorliegen, gilt der Rat, betroffene Produkte nicht zu verfüttern und sie konsequent zurückzugeben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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