Aktuell

Kaufmännische Krankenkasse meldet Rekordschaden durch Abrechnungsbetrug

Die Kaufmännische Krankenkasse beziffert für den Berichtszeitraum 2024/2025 Schäden von mehr als acht Millionen Euro. Ermittlungsbehörden in mehreren Ländern, darunter Braunschweig und Wuppertal, gehen parallel gegen mutmaßliche Täter vor.

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) hat für den Berichtszeitraum 2024/2025 einen Schaden von mehr als acht Millionen Euro durch Abrechnungsbetrug festgestellt. Nach Angaben der Kasse ist es der bislang höchste Wert in ihrer Statistik. Häufige Muster seien Abrechnungen nicht erbrachter Leistungen, gefälschte Verordnungen sowie der Einsatz nicht qualifizierten Personals in der ambulanten Versorgung.

Parallel intensivieren Ermittlungsbehörden ihr Vorgehen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen aufgebaut, um komplexe Verfahren zu bündeln. In Wuppertal kam es im September 2026 zu Durchsuchungen und Vermögensarresten; dort wird nach Behördenangaben mit einem vorläufigen Schadenswert in zweistelliger Millionenhöhe gerechnet. Ermittler weisen darauf hin, dass erkannte Summen regelmäßig nur einen Teil des tatsächlichen Ausmaßes widerspiegeln, weil zahlreiche Fälle erst durch vertiefte Prüfungen und Hinweise auffallen.

Auch andere große Krankenkassen berichten von steigenden Fallzahlen, insbesondere in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege. DAK und AOK verweisen in Tätigkeitsberichten auf erhöhte Schadensfeststellungen und ausgeweitete Prüfaktivitäten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und mehrere Landesbehörden plädieren für engere Kooperationen mit Polizei, Hauptzollämtern und Staatsanwaltschaften, den Ausbau spezialisierter Strukturen sowie den Einsatz systematischer Datenanalysen.

Als Reaktion verstärken Krankenkassen interne Ermittlungen und setzen verstärkt auf Datenabgleiche, Plausibilitätsprüfungen und Hinweise aus Versorgungsnetzwerken. Justizbehörden schaffen landesweite Anlaufstellen, um Ermittlungen zu konzentrieren und Beweise effizienter zu sichern. Welche Summen am Ende zurückgefordert werden können und wie viele Verfahren zu Anklagen oder Verurteilungen führen, ist offen und hängt von den laufenden Ermittlungen und Gerichtsentscheidungen ab.

Die KKH ordnet ihre aktuellen Zahlen ausdrücklich dem internen Berichtszeitraum 2024/2025 zu. Mehrere Kassen betonen, dass konsequente Prüfungen nicht nur Betrug bekämpfen, sondern auch rechtmäßig arbeitende Leistungserbringer schützen. Zugleich sehen sie strukturelle Anreize für Fehlverhalten etwa bei fragmentierten Abrechnungswegen und in Bereichen mit hohem Dokumentationsaufwand. Die Forderungen nach gemeinsamen Taskforces und standardisierten Datenzugängen bleiben deshalb auf der Agenda von Ländern, Kassen und Selbstverwaltung.

Die genannten Angaben beruhen auf Mitteilungen der Kaufmännischen Krankenkasse sowie aktuellen Veröffentlichungen von Ermittlungsbehörden und überregionaler Berichterstattung.

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk