Kurzmeldung
Am 2. Oktober 2026 übergab das Landesministerium für Energiewende, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein formal die Genehmigung zur Nutzung des Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlagerstandort Krümmel. Das Lager auf dem Gelände des stillgelegten Kernkraftwerks in Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) ist demnach ab diesem Datum offiziell als Zwischenlager für nicht wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle in Betrieb. Die Genehmigung bezieht sich auf Abfälle, die beim Rückbau der Anlage anfallen, und sieht vor, dass diese bis zu einer späteren Verbringung in ein Endlager vorübergehend aufgenommen werden. Die Übergabe der Genehmigung erfolgte öffentlich durch die zuständige Reaktorsicherheitsbehörde des Landes.
Die Genehmigung knüpft an das bereits 2024 erteilte Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Krümmel an. Fachunterlagen wie Sicherheitsbericht und Umweltverträglichkeitsprüfung wurden laut Landesbehörde geprüft; die Nutzung des Lagerbereichs ist an Auflagen, Fristen und regelmäßige Kontrollmaßnahmen gebunden. Nach der geltenden bundesweiten Entsorgungsplanung bleibt die Verantwortung für Endlagerung und langfristige Entsorgung in der Zuständigkeit bundesrechtlicher Regelungen und hierfür vorgesehener Einrichtungen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begleitete das Verfahren kritisch: Der Verband wies in Stellungnahmen darauf hin, dass auch nach Abschaltung anhaltende Unsicherheiten und Gefährdungen bestehen könnten, etwa bei Langzeitüberwachung, Altlasten und möglichen Störfällen, und forderte verstärkte Kontroll- und Informationsmaßnahmen. Landesbehörden betonten zugleich technische Schutzmaßnahmen, Überwachungspflichten und kommunale Informationsangebote für Anwohnerinnen und Anwohner.
Der Standort soll den laufenden Rückbauprozess erleichtern, indem kontaminierte Materialien sicher verwahrt werden, bis Endlagerlösungen verfügbar sind. Verkehrliche Abläufe bei späteren Verbringungen, Überwachungsintervalle und Nachweisführung sind Teil der behördlichen Auflagen und sollen nach Angaben der Landesverwaltung kontinuierlich begleitet werden.
Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).