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Kinderärzte warnen vor Sparfolgen für Vorsorge und Impfungen

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte kritisiert das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und fordert Ausnahmen von Budgetgrenzen für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Die Aufnahme der U10 in die Regelversorgung begrüßt der Verband, sieht aber Widersprüche im Sparpaket.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) warnt vor Einschnitten bei Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen infolge des jüngst verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Aus Sicht des Verbandes droht die präventive Versorgung von Kindern und Jugendlichen geschwächt zu werden, wenn entsprechende Leistungen erneut unter Budgetgrenzen fallen.

Konkret kritisiert der BVKJ einen Zielkonflikt: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die U10 in die Regelversorgung aufgenommen, zugleich setze der Gesetzgeber mit dem Sparpaket finanzielle Deckel, die die Vergütung ambulanter Leistungen begrenzen könnten. Der Verband fordert, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen vollständig von Budgetierungen auszunehmen und die in den vergangenen Jahren erreichte Entbudgetierung in der Kinder- und Jugendmedizin nicht rückgängig zu machen.

Nach Darstellung des BVKJ wären bei einer erneuten Budgetierung längere Wartezeiten, eingeschränkte Sprechstunden und Hürden insbesondere für sozial benachteiligte Familien zu erwarten. Darunter litten nach Einschätzung des Verbandes frühe Diagnosen von Entwicklungsstörungen ebenso wie Impfprogramme und strukturierte Präventionsangebote. Der BVKJ kündigt an, die Umsetzung des Gesetzes eng zu begleiten und parlamentarische Nachsteuerungen zu verlangen.

Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Gesundheit begründen das Gesetz mit der Notwendigkeit, kurzfristige Beitragssatzsprünge in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden und die Finanzstabilität des Systems zu sichern. Der Bundestag hatte das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nach kontroverser Beratung beschlossen; im Verfahren wurden Änderungen vorgenommen. Welche Detailregelungen am Ende für präventive Leistungen in der Kinder- und Jugendmedizin gelten, ist nach derzeitigem Stand nicht in allen Punkten konkretisiert. Das betrifft insbesondere mögliche Ausnahmen von Budgetgrenzen.

Faktisch steht damit ein politischer Interessenausgleich an: Einerseits soll die Gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig finanziell entlastet werden, andererseits gilt Prävention im Kindes- und Jugendalter als zentrale Aufgabe, um spätere Krankheitslast und Kosten zu senken. Der Gemeinsame Bundesausschuss verweist mit der Aufnahme der U10 auf den medizinischen Nutzen zusätzlicher Früherkennungszeitpunkte. Der BVKJ hält dem entgegen, dass dieser Nutzen ohne gesicherte, von Budgetzwängen freie Finanzierung in der Versorgungspraxis nur eingeschränkt ankommen werde.

Offizielle Stellungnahmen von Regierung, Bundestag und Gemeinsamer Bundesausschuss nennen die jeweiligen Ziele und Beschlüsse; die Bewertung möglicher Versorgungsfolgen trägt der BVKJ. Konkrete Änderungen an den Vergütungsregeln bleiben zu beobachten, sobald die untergesetzlichen Umsetzungen vorliegen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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