Kurzmeldung
Die Bundesregierung hat angekündigt, die seit 2024 befristet erhöhten Kinderkrankentage zum Jahreswechsel 2026/2027 wieder auf das frühere Niveau zurückzuführen. Konkret bedeutet das nach den jüngsten Aussagen in parlamentarischen Befragungen und der Regierungskommunikation: Für gesetzlich versicherte Eltern soll der Anspruch ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich wieder bei zehn Arbeitstagen pro Kind und Elternteil liegen; Alleinerziehende würden demnach 20 Tage erhalten. Die derzeit geltende Sonderregelung sieht für die Kalenderjahre 2024, 2025 und 2026 hingegen 15 Arbeitstage pro Elternteil und 30 Arbeitstage für Alleinerziehende vor. Diese befristete Erhöhung war nach der Corona-Pandemie beschlossen worden und ist öffentlich in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums sowie in Informationsangeboten der Krankenkassen dokumentiert.
Für Eltern heißt die mögliche Rückführung, dass ihnen ab 2027 fünf Arbeitstage pro Elternteil weniger zur Betreuung kranker Kinder ohne Lohnfortzahlung zur Verfügung stehen als in den Jahren 2024 bis 2026. Kinderkrankengeld als Lohnersatz wird weiterhin von der Krankenkasse gezahlt, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann; die genauen Anspruchsvoraussetzungen bleiben bestehen. Krankenkassen, Arbeitgeber und Familienverbände rechnen mit praktischen und finanziellen Folgen: Bei häufigen Erkrankungen kleiner Kinder kann die Notwendigkeit entstehen, Urlaub zu nehmen oder Arbeitszeit zu reduzieren.
Befürworter der Rückkehr zur früheren Regelung verweisen auf die Begrenzung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und auf die Absicht, befristete Corona-Maßnahmen nicht dauerhaft zu verankern. Kritiker, darunter Familienverbände und Gewerkschaften, sehen eine Verschlechterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zusätzliche Belastungen, die insbesondere Frauen treffen können.
Rechtlich liegt die verlängerte Anspruchsregelung für 2024 bis 2026 in amtlichen FAQ-Texten und Gesetzesvermerken vor; eine Änderung würde erst mit einem entsprechenden Beschluss von Bundestag und Bundesrat sowie mit Verkündung in Rechtsakten wirksam. Betroffene sollten jetzt prüfen, wie viele Kinderkrankentage 2026 bereits genutzt wurden und sich mit Arbeitgebern und Krankenkassen über mögliche Übergangsregelungen ab 2027 abstimmen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).