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Klage in Schwerin: Tauchunternehmer fordert 1,35 Millionen Euro von Walter-Mommert

Vor dem Landgericht Schwerin streitet ein Tauchunternehmer mit der Unternehmerin Karin Walter-Mommert über Kosten der privaten Bergungsaktion des Buckelwals vor der Insel Poel. Gefordert werden rund 1,35 Millionen Euro.

Vor dem Landgericht Schwerin ist eine Zivilklage eines Tauchunternehmers gegen die Unternehmerin Karin Walter-Mommert anhängig. Das Gericht bestätigte, die Klage sei Anfang September eingegangen. Der Kläger verlangt rund 1,35 Millionen Euro für Leistungen rund um die privat finanzierte Bergungs- und Transportaktion des im Frühjahr vor der Insel Poel gestrandeten Buckelwals. Im Mittelpunkt stehen nach Gerichtsangaben Rechnungen für den Einsatz von Schleppern, Kranarbeiten sowie weitere Transportleistungen.

Der Fall betrifft die monatelang diskutierte Aktion, bei der ein juveniler Buckelwal – in Medienberichten „Timmy“ genannt – aus der Wismarbucht zunächst auf eine Barge gehoben und später in die Nordsee verbracht wurde. Nach der Freilassung nahe der Grenze zu Dänemark wurde das Tier kurze Zeit später tot an der dänischen Küste angespült. Die Initiative war nicht staatlich, sondern wurde von Privatpersonen und Unternehmen organisiert und finanziert.

Nach Darstellung des klagenden Unternehmens übernahm es die technische Verantwortung für Taucharbeiten, das Bereitstellen von Hebe- und Schlepptechnik sowie die Koordination beteiligter Schiffe und trat dafür in Vorleistung. Die Forderung richtet sich gegen Karin Walter-Mommert, weil sie aus Sicht des Klägers verbindliche Zahlungszusagen gegeben und die Organisation maßgeblich mitgetragen habe. Walter-Mommert hatte in früheren Medienäußerungen Kosten in einer Größenordnung von mehr als einer Million Euro genannt und sich auf rechtliche Beratung berufen. Eine Stellungnahme zu der nun erhobenen Klage lag zunächst nicht vor.

Die Auseinandersetzung folgt auf anhaltende Debatten unter Beteiligten über Entscheidungsabläufe, Zuständigkeiten und die wissenschaftliche Begleitung der Aktion. Eingebundene Institutionen wie regionale Behörden und das Deutsches Meeresmuseum berichteten, nicht in allen Phasen umfassend einbezogen gewesen zu sein. Behörden hatten zugleich den außergewöhnlichen Charakter des Falls und die Herausforderungen bei der Rettung eines großen Meeressäugers betont.

Rechtlich ist das Verfahren nun beim Landgericht Schwerin anhängig; Termine zur mündlichen Verhandlung sind öffentlich noch nicht bekannt. Gegenstand sind zivilrechtliche Zahlungsansprüche für konkret benannte Leistungen; strafrechtliche Vorwürfe sind nicht Teil des Verfahrens. Ob und in welchem Umfang Ansprüche durchsetzbar sind, hängt von der vertraglichen Grundlage zwischen den Beteiligten sowie der Substantiierung der erbrachten Leistungen ab. Der Streit verweist über den Einzelfall hinaus auf die finanziellen und rechtlichen Risiken, die bei privat organisierten Eingriffen in Tierbergungen entstehen können – besonders, wenn öffentliche Zuständigkeiten, Fachbegleitung und Finanzierung parallel laufen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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