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Kloster Veßra: Goldener Löwe soll unter neuem Betreiber wieder öffnen

Die Gemeinde Kloster Veßra bereitet eine Neuverpachtung des früheren Neonazi-Treffs Goldener Löwe vor. Nach rechtskräftiger Bestätigung des Vorkaufsrechts will sie den Betrieb eng kontrollieren.

In Kloster Veßra soll der frühere Szenetreff Goldener Löwe unter einem neuen Betreiber als Gasthof wieder öffnen. Die Gemeinde bestätigt, dass nach jahrelangen Verfahren ihr denkmalschutzrechtliches Vorkaufsrecht rechtskräftig ist und sie die künftige Nutzung eng begleiten will. Über den Stand der Planungen berichtete der Mitteldeutsche Rundfunk am 12. Oktober. Ein konkreter Eröffnungstermin liegt nicht vor, ein Pachtvertrag ist nach Gemeindeangaben noch in Arbeit.

Gerichtlich ist der Rahmen gesetzt: Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Meiningen und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts haben das Vorkaufsrecht der Gemeinde für das denkmalgeschützte Fachwerkhaus bestätigt. Damit kann die Kommune Eigentumswechsel und Nutzungskonzepte prüfen und an Auflagen knüpfen. Die Gemeinde kündigt an, baurechtliche und ordnungsrechtliche Bedingungen sowie den Denkmalschutz streng zu beachten.

Der Fall hat in Südthüringen über Jahre Aufmerksamkeit erregt. Der frühere Pächter Tommy Frenck nutzte das Haus wiederholt für Veranstaltungen der rechtsextremen Szene. Dagegen formierten sich Proteste, unter anderem durch das Bündnis für Demokratie und Weltoffenheit Kloster Veßra. Aus dem Umfeld wird nun vor einer Normalisierung rechtsextremer Treffpunkte gewarnt, sollte die Wiedereröffnung ohne klare Leitplanken erfolgen. Die Gemeinde betont, ein regulärer, rechtssicherer Gaststättenbetrieb sei Voraussetzung; einschlägige Veranstaltungen sollen unterbunden werden.

Konkret rechnet die Kommune mit einem abgestuften Verfahren: Vor einer Neuverpachtung werden Brandschutz, Schallschutz, Stellplätze und die Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutz geprüft. Zudem stehen ordnungsrechtliche Auflagen im Raum, etwa zu Hausordnung, Jugendschutz und Meldepflichten für Veranstaltungen. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden im Landkreis Hildburghausen gilt als gesetzt. Ob ergänzende öffentliche Nutzungen – etwa für Kultur- oder Bildungsangebote – in das Konzept aufgenommen werden, ist offen.

Der MDR berichtet, dass sich ein neuer Betreiber um das Objekt bemüht. Namen und Vertragsinhalte wurden zunächst nicht genannt. Klar ist: Die Gemeinde Kloster Veßra verfügt über Instrumente, um die Vergangenheit des Hauses nicht fortzuschreiben. Ob der Goldene Löwe als gewöhnlicher Landgasthof akzeptiert wird, hängt von der praktischen Umsetzung der Auflagen und der künftigen Nutzung ab. Gesichert ist der rechtliche Rahmen, offen bleibt die Bewährung im Alltag.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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