Vor dem Landgericht Konstanz hat am 19. Oktober 2026 der Strafprozess gegen einen 28 Jahre alten Rettungssanitäter begonnen. Die Staatsanwaltschaft Konstanz wirft ihm vor, sich mit gefälschten Unterlagen als approbierter Arzt ausgegeben und in einer Praxis der Kette Aesthetify Hunderte ästhetische Behandlungen durchgeführt zu haben. Der Mann sitzt seit Ende April 2026 in Untersuchungshaft.
Nach der Anklage soll der Beschuldigte zwischen Anfang März und Mitte April 2026 rund 470 Eingriffe vorgenommen haben. Genannt werden vor allem Unterspritzungen mit Hyaluron; in Berichten ist zudem von Injektionen mit Botulinumtoxin die Rede. Er soll Patientinnen und Patienten gegenüber ärztliche Qualifikationen behauptet und gefälschte Approbations- und Prüfungsdokumente vorgelegt haben.
Gegenstand der Verhandlung sind die Vorwürfe der Urkundenfälschung, des Betrugs und der gefährlichen Körperverletzung. Die Strafkammer hat zunächst vier Verhandlungstage terminiert; ein Urteil könnte nach derzeitigem Plan in der folgenden Woche fallen. Zum Prozessauftakt wurden prozessuale Fragen geklärt; Angaben zur Einlassung des Angeklagten lagen zunächst nicht vor. Das Unternehmen Aesthetify teilte zu Beginn des Verfahrens nichts mit.
Rechtlich stehen die mutmaßlichen Eingriffe im Spannungsfeld von Heilmittelwerbe- und Berufsrecht. Injektionen mit Botulinumtoxin sowie invasive Behandlungen mit Fillern wie Hyaluron gelten in Deutschland grundsätzlich als ärztliche Maßnahmen oder erfordern eine ärztliche Gesamtverantwortung. Wird ohne entsprechende Qualifikation behandelt, kommen strafrechtliche Tatbestände in Betracht; zudem drohen zivilrechtliche Ansprüche der Betroffenen, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Für das Landgericht Konstanz ist der Fall auch organisatorisch bedeutsam: Aufgrund der Zahl potenziell betroffener Kundinnen und Kunden sind mehrere Zeuginnen und Zeugen geladen. Ob und in welchem Umfang Komplikationen oder gesundheitliche Schäden dokumentiert werden, soll die Beweisaufnahme klären. Die Staatsanwaltschaft Konstanz betont, dass es sich bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung um Vorwürfe handelt.
Der Prozess läuft vor regionalem Hintergrund, berührt aber eine bundesweit geführte Debatte über Sicherheit, Aufsicht und Verantwortlichkeit in der Schönheitsmedizin. Betreiberinnen und Betreiber privater Institute stehen vor der Aufgabe, Identität und Qualifikation des eingesetzten Personals lückenlos zu prüfen und transparent zu dokumentieren. Das Verfahren in Konstanz dürfte damit auch Signalwirkung für ähnliche Einrichtungen in Baden-Württemberg und darüber hinaus entfalten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).