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Krebserkrankung führt zur Aussetzung des Prozesses gegen mutmaßlichen Sympathisanten des Islamischen Staates in Augsburg

Das für den 23. September 2026 angesetzte Verfahren am Landgericht Augsburg gegen einen 22-Jährigen, dem 23-facher versuchter Mord vorgeworfen wird, wurde wegen einer akuten Krebserkrankung des Angeklagten verschoben.

Kurzmeldung

Das am 23. September 2026 in Augsburg eröffnete Hauptverfahren gegen einen heute 22 Jahre alten Beschuldigten wurde vorläufig ausgesetzt, weil der Angeklagte nach Angaben des Gerichts an einer aktuell behandlungsbedürftigen Krebserkrankung leidet und an der Verhandlung nicht teilnehmen konnte. Die Aussetzung betrifft ein Verfahren, in dem die Generalstaatsanwaltschaft München dem Beschuldigten versuchten Mord in 23 Fällen vorwirft. Nach den bisherigen Ermittlungen soll der Mann im September 2025 an mehreren Abenden von Fahrbahnrand aus mit einem Luftgewehr auf vorbeifahrende Fahrzeuge an der Bundesstraße 16 bei Dillingen an der Donau geschossen haben; nach offiziellen Angaben sollte damit das Herbeiführen schwerer Unfälle und die Tötung sogenannter „Ungläubiger“ erreicht werden. Nach bisherigen Berichten wurden bei den Taten zwar Fahrzeuge beschädigt, es gab nach derzeitigem Ermittlungsstand jedoch keine Todesopfer.

Das Landgericht Augsburg vertagte die Sitzung mit Hinweis auf die laufende medizinische Behandlung. Der Beschuldigte befindet sich demnach in Untersuchungshaft und erhält in der Justizvollzugsanstalt Gablingen nach Angaben der Verfahrensbeteiligten eine Chemotherapie; konkrete medizinische Details veröffentlichten die Behörden aus datenschutz- und schutzwürdigen Gründen nicht. Sein Verteidiger, Süleyman Yildirim, kritisierte gegenüber Medien die Haftbedingungen und betonte die Dringlichkeit einer kontinuierlichen und fachgerechten medizinischen Versorgung. Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Aussetzung diene dazu, das Recht des Angeklagten auf aktive Teilnahme und Verteidigung zu wahren; neue Termine sollen erst festgelegt werden, wenn die medizinische Lage eine Teilnahme ermöglicht.

Rechtlich ist eine vorübergehende Aussetzung von Hauptverhandlungen bei schwerer, akut behandlungsbedürftiger Erkrankung des Beschuldigten üblich, wenn dadurch Verfahrensrechte beeinträchtigt wären. Die Aussetzung ist keine rechtliche Bewertung der Vorwürfe; sie setzt das Verfahren lediglich bis auf Weiteres aus. Überblicksberichterstattung und Pressemitteilungen der beteiligten Behörden sowie mehrere Medien berichten übereinstimmend über die Aussetzung des Verfahrens und die genannten Umstände.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen