Die Verkehrsminister der Länder wollen auf ihrer Herbstkonferenz der Verkehrsministerkonferenz am 21. und 22. Oktober 2026 über ein bundesweit nutzbares Angebot für Gelegenheitsfahrer in Bussen und Bahnen beraten. Nach Informationen des Deutschlandfunks liegt eine Beschlussvorlage vor, die ein digitales Check-in/Check-out-Modell vorsieht: Fahrgäste melden sich per Smartphone beim Einsteigen an und beim Aussteigen ab; die Abrechnung soll verbundübergreifend erfolgen.
Ziel ist es, die für Gelegenheitsfahrer oft unübersichtliche Tariflandschaft zu vereinfachen. Während das Deutschlandticket eine pauschale Lösung für Vielfahrer bietet, hängen Einzel- und Gelegenheitsfahrten bislang von regionalen Verbundtarifen, Zonen und unterschiedlichen Vertriebswegen ab. Das vorgeschlagene Verfahren soll Buchungshürden abbauen und Preisvorteile transparenter machen, ohne ein Abonnement vorauszusetzen.
In der Vorlage bleiben zentrale Punkte offen. Dazu zählen das künftige Preisniveau, technische Standards für die Interoperabilität zwischen Verkehrsverbünden, ein Verfahren zur Einnahmeaufteilung zwischen Ländern, Verbünden und Verkehrsunternehmen sowie klare Regeln zu Datensouveränität, Datenschutz und Verbraucherschutz. Auch eine Obergrenze, ab der Fahrten automatisch auf einen Tages- oder Monatsbestpreis gedeckelt würden, ist dem Vernehmen nach noch nicht festgelegt. Konkrete Umsetzungs- oder Starttermine liegen vor der Konferenz nicht vor.
Medienberichten zufolge haben Nordrhein-Westfalen und Hamburg den Vorstoß gemeinsam in die Verkehrsministerkonferenz eingebracht. Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer wird als Befürworter genannt. Er setzt demnach darauf, Gelegenheitsfahrten einfacher zu machen und faire, nachvollziehbare Konditionen zu schaffen. Ein formaler Beschluss der Länder könnte den Weg für Verhandlungen über Tarifregeln, Finanzierungsabsprachen und technische Schnittstellen ebnen.
Die Umsetzung eines bundesweiten Check-in/Check-out-Systems wäre komplex. Nötig wären gemeinsame technische Spezifikationen, etwa für Echtzeit-Datenübermittlung und Plausibilitätsprüfungen, sowie transparente Regeln zur Einnahmeverteilung. Zudem müssten die Verkehrsverbünde ihre Vertriebsinfrastrukturen anpassen und Kundenschutzmechanismen festlegen, beispielsweise zur Fehlerkorrektur bei fehlerhaften Ein- oder Auscheckvorgängen. Nicht zuletzt stellt sich die Frage der laufenden Finanzierung und möglicher Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen.
Bis zur Beratung in der Verkehrsministerkonferenz bleiben Angaben zu Preisen, Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen unbestätigt. Der weitere Prozess hängt von den Beschlüssen der Länder ab; erst danach könnten Bund, Länder und Verkehrsverbünde verbindliche Eckpunkte verhandeln und einen Zeitplan für Tests und Einführung festlegen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).