Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 22. Oktober 2026 bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin die Bundesregierung aufgefordert, schnell einen Gesetzes- oder Verordnungsentwurf für einen vorübergehenden Spritpreisdeckel vorzulegen, damit die Maßnahme zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könne. An dem Treffen beteiligten sich alle Länderchefinnen und -chefs; mehrere Länderlegungen reichten Beschlussvorlagen ein, die ein rasches Vorgehen verlangen. Der Vorstoß knüpft an das im September 2026 angekündigte Entlastungspaket an, das neben einem zeitlich begrenzten Tankrabatt auch die Option eines Preisdeckels vorsieht. (Datum der MPK: 22. Oktober 2026.)
Kernforderung der Länder ist nach Angaben von Teilnehmern, politische und rechtliche Klarheit über die konkrete Ausgestaltung zu schaffen: Wer legt den Höchstpreis an der Zapfsäule fest, welche Entschädigungsregelungen sollen für Raffinerien und Händler gelten, und welche staatlichen Instrumente sind rechtlich zulässig? Mehrere Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten verwiesen auf die Erfahrung anderer EU-Staaten, insbesondere Luxemburg und Belgien, deren Modelle als Referenz genannt werden. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies bezeichnete es nach der Beratung als notwendig, nun einen verbindlichen Vorschlag auf Bundesebene zu haben.
Die Bundesregierung hat bereits im September 2026 ein Entlastungspaket beschlossen, das eine befristete Senkung der Energiesteuer sowie die Prüfung eines Spritpreisdeckels vorsieht. Das Bundeswirtschaftsministerium ist zuständig für die Ausarbeitung möglicher Regelungen; Bundesministerin Katherina Reiche wurde in den Debatten wiederholt als federführende Ressortvertreterin genannt. Die Länder mahnen nun Tempo an, zugleich betonen sie die Notwendigkeit, EU-rechtliche Vorgaben zu beachten und mögliche Wettbewerbs- und Versorgungsfolgen zu prüfen.
Rechtsexperten und Wirtschaftsverbände sehen Herausforderungen: Ein nationaler Deckel kann Wettbewerbsverzerrungen erzeugen und ließe sich ohne europäische Abstimmung schwer durchsetzen. Das Bundeskartellamt und die Monopolkommission hatten bereits in früheren Gutachten Marktverzerrungen und die Rolle der Handelsspannen ins Blickfeld gerückt. Die politische Debatte konzentriert sich deshalb auf die kombinierte Anwendung von Energiesteuersenkungen, gezielten Zuschüssen und regulatorischen Eingriffen in die Preisbildung.
Gelingt die gesetzliche Klärung und Einigung zwischen Bund und Ländern zeitnah, könnte eine befristete Entlastung zum Jahreswechsel Verbraucherinnen und Verbraucher kurzfristig entlasten. Bleiben offene Fragen zur Finanzierung, EU-Kompatibilität und Versorgungssicherheit, drohen Verzögerungen oder eine weniger ambitionierte Regelung. Die Länder fordern daher einen rechtssicheren Vorschlag der Bundesregierung bis spätestens Anfang Dezember 2026, um die Umsetzung bis zum 1. Januar 2027 vorzubereiten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).