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Länder starten Anhörung zum Digitalen Medien-Staatsvertrag

Die Rundfunkkommission der Länder hat den Entwurf für einen Digitalen Medien-Staatsvertrag beschlossen und eine öffentliche Anhörung eingeleitet.

Die Rundfunkkommission der Länder hat am 17. September 2026 den Entwurf für einen Digitalen Medien-Staatsvertrag beschlossen und eine öffentliche Anhörung gestartet. Das Vorsitzland Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung und kündigte ein breites Beteiligungsverfahren von Unternehmen, Verbänden und Wissenschaft an.

Der Entwurf zielt darauf, unterschiedliche digitale Verbreitungsformen in einem einheitlichen Rechtsrahmen zu erfassen. Nach den vorliegenden Eckpunkten sollen Vorgaben für Intermediäre, Transparenzanforderungen für Empfehlungsalgorithmen und Instrumente zur Sicherung redaktioneller Vielfalt eingeführt werden. Damit will der Staatsvertrag Lücken zwischen klassischen Rundfunk-, Presse- und Onlineangeboten schließen und die Bedingungen für fairen Wettbewerb im digitalen Raum präzisieren.

Die Länder verorten den Entwurf im europäischen Rechtsrahmen. Teile des Digital Services Act werden ausdrücklich berücksichtigt. Zudem werden nationale Spielräume genutzt, um medienpolitische Ziele wie Medienvielfalt, Auffindbarkeit und Transparenz adressieren zu können. Aus den Ländern heißt es, der Entwurf solle die kommunikativen Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Ordnung im Digitalen stärken, ohne Innovation zu hemmen.

Interessenvertretungen reagieren unterschiedlich. Medien- und Branchenverbände begrüßen grundsätzlich die Modernisierung, fordern aber teils mehr europäische Kohärenz und klare Abgrenzungen zu bestehenden Pflichten nach Unionsrecht. Kritische Stimmen verweisen auf mögliche zusätzliche Belastungen für kleinere Anbieter und die Notwendigkeit rechtssicherer Übergangsfristen. Befürworter betonen demgegenüber die Chance, Plattformen stärker in Verantwortung zu nehmen und redaktionelle Angebote gegenüber marktmächtigen Akteuren sichtbarer zu machen.

Das Verfahren ist mehrstufig. Nach Abschluss der Anhörung wird der Text innerhalb der Staats- und Senatskanzleien weiter beraten. Anschließend entscheiden die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten über die Endfassung. Danach müssen die Landtage den Staatsvertrag ratifizieren, bevor er in Kraft treten kann. Zeitpläne und Umsetzungsfristen sind offen und hängen vom Verlauf der Konsultation und den parlamentarischen Kalendern ab.

Mit dem Digitalen Medien-Staatsvertrag bündeln die Länder erstmals systematisch Regelungen zu Intermediären, redaktioneller Verantwortung und Wettbewerbsschutz in einem Staatsvertrag mit klarem Fokus auf digitale Kommunikationsräume. Ob die im Entwurf vorgesehenen Transparenzpflichten für Empfehlungsalgorithmen und die Vorkehrungen zugunsten der Medienvielfalt in der parlamentarischen Beratung unverändert bleiben, ist offen. Klar ist jedoch, dass mit der nun begonnenen Anhörung die entscheidende inhaltliche Klärungsphase eingeläutet ist.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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