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Länderchefs drängen auf schnelle Senkung der Stromsteuer

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin am 22. Oktober 2026 haben mehrere Länderchefs eine rasche Absenkung der Stromsteuer gefordert. Die Bundesregierung verweist auf offene Finanzierungsfragen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin hat am 22. Oktober 2026 den Druck auf den Bund erhöht, die Stromsteuer für Haushalte und Unternehmen zügig zu senken. Mehrere Länderchefs forderten nach übereinstimmenden Angaben eine schnelle gesetzliche Umsetzung, um private Haushalte und die Wirtschaft kurzfristig zu entlasten.

Die Länder argumentieren, eine allgemeine Absenkung der Stromsteuer sei sozial wie wirtschaftlich sinnvoll. Sie verweisen auf anhaltend hohe Energiekosten und auf Wettbewerbsnachteile energieintensiver Betriebe. Da die Einnahmen aus der Stromsteuer dem Bund zufließen, sehen die Regierungschefinnen und Regierungschefs die Verantwortung für Reichweite und Tempo der Entlastung beim Bund.

Die Bundesregierung bremste Erwartungen. Sie verwies in der Sitzung und bereits zuvor in Regierungspressekonferenzen auf ungeklärte Gegenfinanzierungen. Eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß würde spürbare Mindereinnahmen beim Bund bedeuten; in Debatten ist von einer Größenordnung im niedrigen einstelligen Milliardenbereich die Rede. Konkrete Vorschläge, wie diese Lücke geschlossen werden könnte, lagen am Dienstag nicht vor.

Teile der Industrie profitieren bereits von bestehenden Ermäßigungen der Stromsteuer. Die aktuelle Diskussion dreht sich um eine Ausweitung auf alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie auf alle Unternehmen. Wirtschaftsverbände und mehrere Landesregierungen unterstützen diesen Schritt ausdrücklich. Kritiker warnen hingegen vor haushaltspolitischen Risiken und dringen auf klare Prioritäten im Bundeshaushalt, bevor dauerhafte Steuersenkungen beschlossen werden.

Ein formeller Beschluss zur Stromsteuer wurde in Berlin nicht gefasst. Nach Angaben aus Teilnehmerkreisen zielt die gemeinsame Linie der Länder darauf, den Bund zu einem zügigen Gesetzentwurf zu bewegen. Ein solcher Entwurf müsste Bundestag und Bundesrat passieren und eine haushaltsrechtliche Prüfung bestehen. Zeitpläne blieben offen; die Bundesregierung stellte weitere Prüfungen in Aussicht, ohne Zusagen zu machen.

Die Stromsteuer ist ein bundesgesetzlicher Verbrauchsteuerbaustein der Energiepolitik. Sie kann auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden, sofern Haushalts- und Beihilferecht dies zulassen. Ob die Entlastung in Stufen oder in einem Schritt erfolgt, ist politisch umstritten. Klar ist lediglich: Ohne einen Vorschlag des Bundesfinanzministeriums und eine Einigung innerhalb der Bundesregierung bleibt die von den Ländern geforderte schnelle Umsetzung eine Zielmarke, keine Entscheidung.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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