Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat in einem zivilrechtlichen Streit entschieden, dass die Inhaberin eines Girokontos einen durch eine Online-Betrugsmasche auf ihr Konto gelangten Betrag von knapp 6.000 Euro an das Opfer zurückzahlen muss. Die Entscheidung wurde am 29. Oktober 2026 öffentlich bekannt gemacht; das Urteil datiert nach Angaben der Gerichtsangaben vom 18. September 2026 (Az.: 9 O 46/25).
Nach dem vom Gericht rekonstruierten Sachverhalt gab sich der spätere Täter gegenüber dem Geschädigten als Bankmitarbeiter aus und brachte ihn durch Phishing und telefonische Anrufe dazu, rund 6.000 Euro auf das Konto der späteren Beklagten zu überweisen. Die Kontoinhaberin aus Wuppertal hatte demnach ihrem damaligen Partner zuvor die Nutzung ihrer Bankkarte erlaubt; dieser hob die Gelder ab und gab sie aus. Die Kontoinhaberin bestritt, in die Straftat eingeweiht gewesen zu sein und erklärte, sie habe nicht von der Herkunft der Mittel profitiert.
Die Kammer stellte demgegenüber auf die Rechtslage im Zivilrecht ab: Weil die Beklagte dem Dritten freien Zugang zum Konto ermöglicht habe, sei sie rechtlich so zu behandeln, als habe sie von der rechtswidrigen Herkunft des Geldes gewusst. Der Betrag sei ohne Rechtsgrund auf ihrem Konto eingegangen; deshalb bestehe ein Herausgabeanspruch des Geschädigten gegen die Kontoinhaberin. Nach der Urteilsbegründung berührt dies nicht die Möglichkeit, dass die Beklagte gegen ihren ehemaligen Partner Regressansprüche geltend machen kann.
Das Urteil ist nach den vorliegenden Berichten rechtskräftig. Die Entscheidung zeigt die rechtliche Problematik für Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber, die Dritten Zugang zu ihren Bankverbindungen gewähren: Gerichtliche Würdigungen unterscheiden zwischen strafrechtlicher Täterschaft und zivilrechtlicher Herausgabepflicht, sodass eine fehlende Beteiligung an der eigentlichen Tat eine zivilrechtliche Haftung nicht zwingend ausschließt.
Rechtlich relevant bleiben die Folgen für die Betroffene: Einerseits die Verpflichtung zur Rückzahlung an das Betrugsopfer, andererseits mögliche Ersatzansprüche gegen den Ex-Partner. Die Lehre aus dem Fall erstreckt sich auf Vorsorge und Sorgfalt im Umgang mit Bankdaten sowie auf die Frage, welche Sicherungen Banken und Gerichte im Einzelfall für ausreichend erachten. Aussagen über künftige Rechtsmittel oder Vollstreckungsschritte sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht belegt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).