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Landgericht Göttingen spricht frühere Kita-Mitarbeiterin frei

Das Landgericht Göttingen hat am 23. Oktober 2026 eine frühere Kita-Mitarbeiterin im Fall Nesselröden in allen Punkten freigesprochen. Die Beweise reichten laut Gericht für eine Verurteilung nicht aus.

Das Landgericht Göttingen hat am 23. Oktober 2026 eine 48-jährige frühere Sozialassistentin im Fall der Kita Nesselröden freigesprochen. In der Berufungsverhandlung hob die Strafkammer die vorausgegangene Verurteilung des Amtsgerichts Duderstadt auf. Der Frau war vorgeworfen worden, Kleinkinder in der Krippe gegen deren Willen zum Essen gezwungen und ein Kind zeitweise eingeschlossen zu haben. Nach Auffassung des Gerichts ließ sich die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugung von der Täterschaft nicht zweifelsfrei gewinnen.

Zur Begründung verwies das Landgericht auf Widersprüche und Unklarheiten in zentralen Zeugenaussagen. Die Kammer sah die Beweislage als insgesamt zu unsicher an, um die früheren Vorwürfe zu bestätigen. Angaben zu einzelnen Abläufen seien im Prozessverlauf nicht belastbar genug gewesen. Damit folgte das Gericht im Ergebnis der Einlassung der Angeklagten, die die Vorwürfe zurückgewiesen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Vergangenheit teils auf Schuldspruch plädiert; wie sie auf das Urteil reagiert, blieb zunächst offen.

Im Jahr 2024 hatte das Amtsgericht Duderstadt die Frau wegen Nötigung in mehreren Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil legte sie Berufung ein. Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Göttingen erstreckte sich über mehrere Verhandlungstage und umfasste erneute Zeugenvernehmungen sowie die Prüfung der bisherigen Beweiswürdigung. Das Verfahren war bereits zuvor unterbrochen worden, nachdem ein Kammermitglied in einem Zwischenabschnitt als befangen galt. Mit dem jetzigen Urteil endet das Strafverfahren in der zweiten Instanz.

Das Landgericht betonte, der Freispruch beruhe auf der fehlenden sicheren Nachweisbarkeit der Taten. Er bedeutet rechtlich, dass die Beweise nicht ausreichen; eine darüber hinausgehende Feststellung zur tatsächlichen Geschehensweise trifft das Urteil nicht. Nach Angaben aus dem Gerichtsumfeld ist das Urteil noch nicht zwingend rechtskräftig, da den Verfahrensbeteiligten Rechtsmittel gegen die Entscheidung offenstehen können.

Der Fall hat in der Region Debatten über Standards in Kindertageseinrichtungen und den Umgang mit sensiblen Vorwürfen ausgelöst. Träger und Jugendhilfeträger verweisen auf die Bedeutung dokumentierter Schutzkonzepte, klarer Beschwerdewege und verlässlicher Kommunikation mit Eltern. Unabhängig vom Ausgang einzelner Strafverfahren sehen Fachleute eine Pflicht zur kontinuierlichen Prävention und zu sorgfältiger interner Aufarbeitung, wenn Hinweise auf mögliche Grenzverletzungen in Einrichtungen eingehen. Die Kita in Nesselröden äußerte sich zunächst nicht näher zum weiteren Vorgehen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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