Das Landgericht Göttingen hat am 28. Oktober 2026 einen 55-jährigen Mann wegen Totschlags an seiner 58-jährigen Schwester zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Nach der Urteilsbegründung kam es im Februar in Osterode im Landkreis Göttingen zu einem Streit, bei dem der Angeklagte die Frau zu Boden stieß und über mehrere Minuten auf ihren Hals einwirkte. Die Schwester erstickte infolge der Gewalteinwirkung.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich höhere Strafe von neun Jahren und vier Monaten gefordert. Sie argumentierte, der Angeklagte habe die Übergriffe bewusst so lange fortgesetzt, bis die 58-Jährige erstickt sei. Die Verteidigung stellte eine Tötungsabsicht in Abrede und sprach von einer kurzzeitigen Eskalation. Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht in Gänze, stufte die Tat jedoch als Totschlag und nicht als Mord ein. Maßgeblich waren die Ergebnisse der Beweisaufnahme, darunter rechtsmedizinische Befunde und die Rekonstruktion des Ablaufs durch Sachverständige.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen erstinstanzliche Urteile eines Landgerichts ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich. Ob Staatsanwaltschaft oder Verteidigung Rechtsmittel einlegen, war zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung offen.
Der Fall hatte in der Region Aufmerksamkeit erregt, seit der Prozess in Göttingen begonnen hatte. In der Hauptverhandlung wurden Zeugenaussagen, Gutachten und Spuren bewertet, die auf den Tatablauf in der Wohnung der Getöteten in Osterode hinwiesen. Die Kammer stellte fest, dass die tödliche Einwirkung auf den Hals mehrere Minuten gedauert habe. Zugleich sah sie keine Merkmale, die für eine Verurteilung wegen Mordes erforderlich gewesen wären, etwa Heimtücke oder niedrige Beweggründe.
Über den konkreten Lebenshintergrund der Beteiligten äußerte sich das Gericht nur insoweit, als er für die Strafzumessung von Bedeutung war. Der Schuldspruch betont nach Angaben aus der Urteilsbegründung die Verantwortung des Angeklagten für die Eskalation und die fatale Dauer der Gewalteinwirkung. Regionale Medien wie der Norddeutsche Rundfunk, die Tagesschau und die HNA berichteten übereinstimmend über den Urteilsspruch und die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Der Strafrahmen für Totschlag sieht in Deutschland in der Regel Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Mit der nun verhängten Strafe liegt das Landgericht Göttingen im unteren bis mittleren Bereich dieses Rahmens. Die weitere Verfahrensentwicklung hängt davon ab, ob und mit welcher Begründung Revision eingelegt wird.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).