Hamburg

Landgericht Hamburg terminiert Block-Prozess bis 24. Februar 2027

Das Landgericht Hamburg hat am 3. November 2026 weitere 15 Termine bis zum 24. Februar 2027 angesetzt. Hintergrund sind neue Beweisanträge und offene Rechtsfragen zu beschlagnahmten Tonaufnahmen.

Der Block-Prozess am Landgericht Hamburg wird länger dauern als bislang geplant: Die Strafkammer hat am 3. November 2026 nach Gerichtsangaben 15 zusätzliche Verhandlungstage bis zum 24. Februar 2027 festgelegt. Ein Urteil noch in diesem Jahr gilt damit als unwahrscheinlich; ursprünglich war eine Entscheidung im Dezember 2026 ins Auge gefasst. Stand: 3. November 2026.

Als Anlass für die Terminreihe nannte das Gericht umfangreiche neue Beweisanträge und ungeklärte Rechtsfragen. Der Verteidiger von Christina Block, Ingo Bott, reichte demnach mehr als 20 zusätzliche Anträge mit zusammen rund 840 Seiten ein. Darunter befinden sich tabellarisch ausgewertete Geodaten von Mobiltelefonen, die seine Mandantin entlasten sollen. Zugleich ist streitig, ob beschlagnahmte Tonaufnahmen eines kurz nach der Tat geführten Interviews mit einem der betroffenen Kinder in der Hauptverhandlung verwertet werden dürfen. Über diese Frage hat das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden; je nach Ausgang könnten weitere Verhandlungstage erforderlich werden.

Die Angeklagte Christina Block und sechs Mitangeklagte müssen sich wegen des Vorwurfs verantworten, im Zuge eines Sorgerechtsstreits eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, zwei minderjährige Kinder vom Wohnort des Vaters in Süddänemark nach Deutschland zu verbringen. Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück. Nach bisherigen Angaben hat ein mutmaßlich Beteiligter, David Ram Barkay, gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgesagt; Aussagen und Beweismittel werden im Prozess kontrovers gewürdigt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Das Verfahren läuft seit Juli 2025 und hat sich mehrfach verzögert. Bislang kamen über 80 Verhandlungstage zusammen. Neben der materiellrechtlichen Prüfung der Entziehung Minderjähriger stehen prozessuale Fragen im Vordergrund: Wie sind umfangreiche digitale Auswertungen in die Beweisaufnahme einzuführen, und unter welchen Voraussetzungen dürfen Medieninhalte, die außerhalb des Verfahrens entstanden und später beschlagnahmt wurden, in der Hauptverhandlung verwertet werden?

Für die Beteiligten bedeutet die Entscheidung eine weitere Verlängerung mit zusätzlichen Anhörungen und Abstimmungen der Terminpläne. Maßgeblich für das weitere Verfahren wird sein, welche der neu vorgelegten Geodaten und Tonaufnahmen das Gericht als verwertbar einstuft. Über die Beweisverwertung sowie mögliche spätere Rechtsmittel wird voraussichtlich erneut das Hanseatische Oberlandesgericht zu befinden haben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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