Baden-Württemberg

Landgericht Karlsruhe prüft dm-Onlineshop für apothekenpflichtige Medikamente

Vor dem Landgericht Karlsruhe wird verhandelt, ob dm apothekenpflichtige, aber rezeptfreie Arzneimittel online in Deutschland verkaufen darf. Die Wettbewerbszentrale klagt.

Das Landgericht Karlsruhe verhandelt am 23. September 2026 über eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen dm. Im Kern geht es um die Frage, ob die Drogeriemarktkette apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel über einen eigenen Onlineshop an Kundinnen und Kunden in Deutschland verkaufen darf. dm bietet entsprechende Produkte nach Unternehmensangaben seit Ende 2025 im Internet an, abgewickelt über eine rechtlich eigenständige Versandapotheke.

Die Wettbewerbszentrale hält das Modell für rechtswidrig. Sie rügt unter anderem, die Angebotsstruktur des Webshops sei nicht hinreichend von dem übrigen Drogeriesortiment getrennt. Zudem bestehe die Gefahr, dass Vorgaben zur Unabhängigkeit der Apotheke unterlaufen würden. Kritiker verweisen ferner darauf, dm nutze für die Logistik Strukturen im Ausland und setze auf EU-Versand, um nationale Beschränkungen zu umgehen. Diese Vorwürfe sind dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten zufolge Gegenstand der heutigen Verhandlung.

dm widerspricht. Die Versandapotheke sei rechtlich eigenständig, die Belieferung erfolge unter Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Anforderungen. Es handele sich ausschließlich um apothekenpflichtige, aber rezeptfreie Mittel, die im europäischen Binnenmarkt zulässig vertrieben werden dürften. Das Unternehmen betont, ärztliche Rezepte seien nicht betroffen und die Beratungsvorgaben würden eingehalten.

Juristisch steht eine Auslegung mehrerer Normen an: Maßgeblich sind insbesondere das Arzneimittelgesetz, die Apothekenbetriebsordnung und wettbewerbsrechtliche Grundsätze zur Trennung von Apothekentätigkeit und Handelsinteressen. Beobachter in Karlsruhe sprechen von einem Verfahren mit Signalwirkung darüber, in welchem Rahmen Handelsunternehmen am Online-Geschäft mit rezeptfreien, aber apothekenpflichtigen Arzneien teilnehmen können.

Ein Urteil wird nicht am ersten Verhandlungstag erwartet. Sollte die Klage der Wettbewerbszentrale Erfolg haben, müsste dm sein Geschäftsmodell voraussichtlich anpassen oder einstellen. Wird die Klage abgewiesen, könnte dies ähnliche Angebote weiterer Handelsketten begünstigen und die politische Debatte über die Ausgestaltung der Apothekenpflicht neu beleben. Aussagen der Verbände und von dm sind als Positionen der jeweiligen Seite zu verstehen; eine rechtliche Bewertung erfolgt erst mit der schriftlichen Entscheidung und möglichen Rechtsmitteln.

Der Fall hat über Baden-Württemberg hinaus Bedeutung, weil er das Verhältnis von stationären Apotheken, Versandhandel und großen Handelsplattformen neu justieren könnte. Unabhängig vom Ausgang bleibt die Frage zentral, wie Verbraucherschutz, Arzneimittelsicherheit und fairer Wettbewerb im digitalen Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel in Deutschland auszubalancieren sind.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk