Das Landgericht Koblenz hat in dem Verfahren zum mutmaßlichen Abo- und Kreditkartenbetrug („Operation Chargeback“) mehrere Haftbefehle aufgehoben. Neun Beschuldigte sind daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Strafkammer beanstandete formale und materielle Mängel der Anklageschrift und gab die Akten zur Ergänzung an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zurück. Nach Angaben aus Justiz- und Medienkreisen datiert die Entscheidung auf den 30. Oktober 2026.
Die Richterinnen und Richter kritisierten, die Anklage qualifiziere die vorgeworfenen Taten überwiegend als Computerbetrug oder versuchten Computerbetrug, ohne die hierfür nötigen Tatbeiträge und Zeiträume ausreichend zu konkretisieren. Es bestehe Ermittlungs- und Begründungsbedarf, bevor über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entschieden werden könne. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz kündigte an, gegen die Aufhebung der Haftbefehle rechtlich vorzugehen und die beanstandeten Punkte aufzuarbeiten.
Der Komplex war im November 2025 als Operation Chargeback öffentlich geworden. Die Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz koordinierte damals mit dem Bundeskriminalamt, Eurojust und Europol Durchsuchungen und Festnahmen in mehreren Staaten. Nach damaligen Behördenangaben sollen zwischen 2016 und 2021 mehr als vier Millionen Karteninhaber von einem System fingierter Aboabschlüsse betroffen gewesen sein. Über professionell gestaltete Scheinwebseiten seien rund 19 Millionen Abonnements erschlichen worden; der mutmaßliche Schaden wurde mit mehr als 300 Millionen Euro beziffert.
Die aktuelle Aufhebung der Haftbefehle betrifft die Haftvoraussetzungen und die Begründung der Anklage, nicht den Bestand der bisherigen Ermittlungen oder die Sicherung möglicher Vermögenswerte. Zivilrechtliche Rückforderungen bleiben davon unberührt. Für eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage ist nun eine Nachbesserung der Sachverhaltsdarstellung und rechtlichen Würdigung erforderlich.
Für Betroffene und Zahlungsdienstleister bleibt vorerst offen, wann ein mögliches Hauptverfahren beginnen könnte und ob weitere Rückabwicklungen folgen. Klar ist: Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz ändert nichts an der Aufgabe der Ermittlungsbehörden, den Tatnachweis zu führen und die Strukturen eines mutmaßlich international agierenden Netzwerks aufzuklären. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz will nach eigener Ankündigung zeitnah über das weitere Vorgehen informieren.
Der Fall hat über Rheinland-Pfalz hinaus Bedeutung, weil Zahlungsströme und Datenverarbeitung grenzüberschreitend organisiert gewesen sein sollen. Die Rolle von Banken und Zahlungsdienstleistern, insbesondere bei Prüf- und Meldepflichten, dürfte im weiteren Verfahren erneut in den Blick geraten. Prognosen über Erfolgsaussichten eines Strafverfahrens sind erst nach den angeordneten Nachermittlungen möglich.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).