Das Landgericht Memmingen hat am 23. September 2026 einen 39-jährigen Landwirt aus Lauben im Unterallgäu wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer erstickte der Mann im August 2025 seine 36-jährige Lebensgefährtin, indem er ihr Gesicht mit einem Kissen auf den Boden drückte. Der Angeklagte legte zu Prozessbeginn ein Geständnis ab.
In der Urteilsbegründung hob das Gericht das Geständnis als strafmildernd hervor und sah keine Voraussetzungen für die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert, die Nebenklage kündigte an, das Urteil zu prüfen. Der Angeklagte nahm die Entscheidung regungslos zur Kenntnis.
Die Tat ereignete sich den Darstellungen aus der Hauptverhandlung zufolge in den gemeinsamen Wohnräumen des Paares. Das Gericht stützte seine Überzeugung auf das Geständnis sowie auf forensische Befunde und weitere im Verfahren erhobene Beweise. Nach der Tat wurde die Leiche in einem Wald verscharrt; die anschließenden Ermittlungen und die Auffindesituation waren Gegenstand der Beweisaufnahme.
Rechtlich wich die Kammer eine Mordqualifikation ab und stellte Totschlag fest. Damit bewegte sie sich innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens und der in Bayern gängigen Praxis, bei Geständnissen und fehlenden Mordmerkmalen das Strafmaß entsprechend einzuordnen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen Urteile der Schwurgerichtskammer ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich; konkrete Rechtsmittelschritte wurden am Urteilstag noch nicht benannt.
Der Fall hat die Region im Unterallgäu seit der Festnahme des Mannes beschäftigt. In der Verhandlung wurden persönliche Umstände des Paares thematisiert, ohne dass sie den Schuldspruch in Frage stellten. Für die Hinterbliebenen können neben dem Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche und Maßnahmen des Opferschutzes eine Rolle spielen. Zuständig für die Ermittlungen war das regionale Polizeipräsidium, dessen Arbeit sowie die Spurenauswertungen in der Hauptverhandlung ausführlich erörtert wurden.
Mit dem Urteil setzte das Landgericht Memmingen einen Schlusspunkt unter die Beweisaufnahme der ersten Instanz. Ob Staatsanwaltschaft, Nebenklage oder Verteidigung Revision einlegen, bleibt abzuwarten. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt das Strafmaß von zehn Jahren Haft.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).