Brandenburg

Landgericht Potsdam verhandelt gegen Kinderarzt wegen 130 mutmaßlicher Übergriffe

In Potsdam hat am 2. November 2026 der Prozess gegen einen früheren Kinderarzt der Havelland Kliniken begonnen. Die Anklage wirft ihm 130 Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zwischen 2013 und 2025 vor.

Kurzmeldung

Vor dem Landgericht Potsdam hat am 2. November 2026 der Prozess gegen einen ehemaligen Kinderarzt der Havelland Kliniken begonnen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam legt dem Angeklagten 130 Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Last. Die mutmaßlichen Übergriffe sollen sich nach Anklage vom Dezember 2013 bis November 2025 ereignet haben. Der Beschuldigte sitzt seit November 2025 in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen begannen im November 2025 nach einer Anzeige. Ermittler durchsuchten Wohn- und Arbeitsräume und werteten Datenträger aus. Die Staatsanwaltschaft erhob am 6. Mai 2026 Anklage. Das Landgericht Potsdam ließ diese im August 2026 zur Hauptverhandlung zu. Nach Angaben der Anklagebehörde gibt es mehr als 70 mutmaßliche Betroffene. Die Zahl namentlich benannter Opfer wird aus ermittlungstaktischen Gründen nicht vollständig veröffentlicht.

Der Arzt war nach Auskunft der Havelland Kliniken bis 2025 an den Standorten Rathenow und Nauen tätig. Klinikvertreter erklärten in früheren Stellungnahmen, es habe interne Prüfungen und Gespräche mit Betroffenen und Mitarbeitenden gegeben. Welche konkreten arbeits- oder aufsichtsrechtlichen Konsequenzen daraus folgen, blieb bislang in Teilen offen. Die Kliniken verwiesen zudem auf laufende Verfahren und Datenschutz.

Im Mittelpunkt der Hauptverhandlung steht die Beweisaufnahme zu den einzelnen Tatvorwürfen. Das Gericht wird Zeuginnen und Zeugen hören und Beweismittel prüfen; eine abschließende Bewertung erfolgt erst im Urteil. Die Verteidigung hat angekündigt, die Vorwürfe zurückzuweisen und eine umfassende Sachaufklärung zu beantragen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

Über den Einzelfall hinaus lenkt das Verfahren den Blick auf den Kinderschutz in medizinischen Einrichtungen. Diskutiert werden Meldewege, Aufsicht und der Umgang mit Verdachtsfällen. Opferinitiativen fordern eine transparente Aufarbeitung und verbindliche Präventionsstandards. In Brandenburg prüfen zuständige Stellen nach eigenen Angaben, ob bestehende Kontrollmechanismen ausreichen und wo nachgeschärft werden muss.

Aussagen von Ermittlungs- und Klinikkreisen sind entsprechend zugeschrieben. Der Ausgang des Verfahrens ist offen; Prognosen zum Strafmaß wären zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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