Vor dem Landgericht Schwerin hat am 8. September 2026 der Prozess gegen einen 60-jährigen früheren Geschäftsführer eines Bauunternehmens begonnen. Nach Anklage der Staatsanwaltschaft soll er in zwölf Fällen Beschäftigte nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und dadurch Beiträge in erheblichem Umfang vorenthalten haben. Zudem wird ihm in elf weiteren Fällen Beihilfe vorgeworfen, weil er seine Nachfolgerin bei der Fortführung der Praxis unterstützt habe. Die Schadenssumme beziffert die Anklage auf rund 1,3 Millionen Euro. Zur Verschleierung sollen Scheinrechnungen eingesetzt worden sein.
Die Strafkammer hat für das Verfahren 15 Verhandlungstage angesetzt. Zum Auftakt wurden die Anklage verlesen und organisatorische Fragen der Beweisaufnahme geklärt. Das Gericht erinnerte an die Unschuldsvermutung. Ob die vorgeworfenen Handlungen vorsätzlich begangen wurden, ist Gegenstand der Beweisaufnahme. Erwartet werden Zeugenvernehmungen, die Auswertung von Geschäftsunterlagen und Auskünfte von Sozialversicherungsträgern.
Juristisch geht es um Vorwürfe aus dem Bereich der Vermögens- und Beitragsdelikte im Unternehmenskontext. Im Mittelpunkt steht das mutmaßliche Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Frage, ob fingierte Abrechnungen eingesetzt wurden, um Zahlungspflichten zu verdecken. Die Ermittler führen an, die Beitragsabführung sei systematisch unterlassen worden. Einzelne Zeiträume und Beträge sind in der Anklageschrift benannt, werden aber erst im Verlauf der Hauptverhandlung im Detail erörtert.
Für betroffene Beschäftigte können sich aus dem Verfahren finanzielle Folgen ergeben, etwa durch Nachberechnungen von Beiträgen und die Klärung von Versicherungszeiten. Auf Seiten des Unternehmens und möglicher Rechtsnachfolger stehen zivilrechtliche Rückforderungen und Haftungsfragen im Raum. Auch die Rolle externer Dienstleister wie Steuerberater kann im Rahmen der Beweisaufnahme Berührungspunkte bekommen, ohne dass daraus bereits eine Bewertung folgt.
Regionale Bedeutung hat der Fall, weil er Kontrollmechanismen in mittelständischen Betrieben, die Wirksamkeit behördlicher Prüfungen und die Zusammenarbeit mit Sozialversicherungsträgern berührt. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf Geschäftskorrespondenz, Buchhaltungsunterlagen und Beitragsmeldungen. Das Gericht wird prüfen, ob sich die vorgeworfenen Strukturen der Beitragshinterziehung belegen lassen und inwieweit die Nachfolgerin strafrechtlich verantwortlich ist. Termine für weitere Sitzungen werden vom Landgericht Schwerin turnusgemäß bekanntgegeben. Bis zu einem Urteil gilt der Angeklagte als unschuldig.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).