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Landgericht Zweibrücken verurteilt 70‑Jährigen wegen Hetze gegen Bundespräsident Steinmeier zu 2.500 Euro

Das Landgericht Zweibrücken hat einen 70‑jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach‑Burgalben wegen eines im Sommer 2025 geposteten Kommentars, der dem Bundespräsidenten den Tod wünschte, zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt. Das Gericht befand…

Das Landgericht Zweibrücken hat am Urteilstag einem 70 Jahre alten Mann aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach‑Burgalben eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro auferlegt, weil er im Sommer 2025 in einem Kommentar unter einem Beitrag von Bundespräsident Frank‑Walter Steinmeier geschrieben haben soll: „Warum tötet ihn keiner? Er hätte das verdient.“ Laut Gerichtsbericht setzte das Strafmaß sich aus 100 Tagessätzen zu je 25 Euro zusammen; darüber hinaus wurden dem verurteilten Sportschützen seine Waffen beschlagnahmt. Die Strafverfolgung war nach den Angaben der Gerichte mit Ermächtigung des Bundespräsidenten betrieben worden. (Stand: 19.

Oktober 2026). Der Angeklagte sagte vor Gericht, er habe zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen sein und könne sich an den Beitrag nicht erinnern; das Gericht zeigte sich davon nicht überzeugt und führte fehlende Reue als Strafzumessungsgrund an. Weil der Mann bislang nicht vorbestraft war, blieb eine Freiheitsstrafe aus; bei einer Verurteilung nach § 90 StGB drohen im Regelfall Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren, in minder schweren Fällen können Geldstrafen verhängt werden.

Im Verfahren prüften die Richter zudem frühere Internetbeiträge des Angeklagten; diese waren überwiegend harmlos und in pfälzischem Dialekt verfasst, sodass der nun gerügte Hasskommentar eine Ausnahme darstellte. Die Staatsanwaltschaft hatte die von ihr beantragte Geldstrafe durchgesetzt; die Verteidigung forderte einen Freispruch. Gegen das Urteil ist nach den Angaben noch Revision möglich.

Der Fall reiht sich in eine Serie von Verfahren in Rheinland‑Pfalz und bundesweit ein, in denen Gerichte seit einigen Jahren verstärkt Hasskommentare und die Verunglimpfung von Personen des politischen Lebens strafrechtlich verfolgen. Gerichtliche Entscheidungen in vergleichbaren Fällen reichten in den vergangenen Jahren von Geldstrafen bis hin zu Bewährungsstrafen; in mehreren Verfahren war die Verfolgung davon abhängig, dass die betroffenen Amtsträger die Strafverfolgung erlaubten oder entsprechende Strafanzeigen erstattet hatten. Das Urteil verweist zugleich auf die praktische Bedeutung der neuen gesetzlichen Regeln und der richterlichen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanter Hetze im Netz.

Konkrete Details zu Tatzeitpunkt, Wortlaut des Kommentars, Strafmaß und Beschlagnahmung sind in den Presseberichten des Landgerichts und in der Berichterstattung dokumentiert; die Berichte nennen als Quelle das Landgericht Zweibrücken und die Berichterstattung der zuständigen Rundfunkanstalten (SWR, Tagesschau).

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen