Vor dem Landgericht Landshut hat am 1. Oktober 2026 der Prozess gegen einen aus der Ukraine stammenden Angeklagten begonnen. Nach Verlesung der Anklage legte der Mann ein Geständnis ab. Ihm wird zur Last gelegt, 2023 mehr als 100 Menschen, darunter auch Kinder, unter teils lebensgefährlichen Bedingungen nach Deutschland geschleust zu haben. Nach Darstellung der Anklage wurden die Personen in überfüllten Fahrzeugen befördert, teils ungesichert auf Ladeflächen, was erhebliche Risiken für Leib und Leben bedeutet haben soll.
Die Staatsanwaltschaft Landshut ordnet die Taten einem international agierenden Netzwerk zu. Dem Angeklagten werden gewerbsmäßiges und in Teilen auch bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern vorgeworfen, in mehreren Fällen „mittels lebensgefährdender Behandlung“. Bei dieser Qualifikation kommt es darauf an, ob die konkreten Umstände der Transporte – etwa Überbelegung, fehlende Sicherung oder technische Mängel – objektiv geeignet waren, eine Lebensgefahr zu begründen. Eine tatsächliche Verletzung der Geschleusten ist hierfür nicht erforderlich, die festgestellten Umstände müssen jedoch im Einzelfall tragfähig belegt werden.
Mit dem Geständnis ist die Schuldfrage nicht abschließend geklärt. Es kann strafmildernd berücksichtigt werden, ersetzt aber nicht die Beweisaufnahme. Der Strafrahmen für gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen mit lebensgefährdender Behandlung reicht bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Über das genaue Strafmaß entscheiden die Richterinnen und Richter erst nach Abschluss der Verhandlung auf Grundlage der festgestellten Taten, der Rolle des Angeklagten und möglicher Milderungsgründe.
Der Prozess in Landshut steht exemplarisch für eine Reihe von Verfahren in Bayern gegen mutmaßliche Schleuserstrukturen. Seit 2023 führen Ermittlungsbehörden in Niederbayern und Oberbayern umfangreiche Verfahren, teils mit internationaler Rechtshilfe. Die Bundespolizei und die Staatsanwaltschaften arbeiten dabei eng zusammen. Nach Angaben der Justiz erfordern die Verfahren einen hohen organisatorischen Aufwand, etwa für mehrtägige Hauptverhandlungen, zahlreiche Zeugenaussagen und die Auswertung von Kommunikationsdaten.
Das Gericht setzte für die kommenden Wochen weitere Verhandlungstage an. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Sollte das Geständnis durch die Beweise bestätigt werden, sind mehrjährige Freiheitsstrafen möglich. Die Entscheidung über Nebenfolgen, etwa Einziehungsmaßnahmen, bleibt dem Urteil vorbehalten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).