Kurzmeldung
Die Bundesnetzagentur hat am 3. November 2026 die Zuschläge der ersten Ausschreibungsrunde für Langzeitkapazitäten nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitäten-Gesetz (StromVKG) veröffentlicht. Die Behörde teilte mit, dass in der Runde ein Ausschreibungsvolumen von 4.500 reduzierten Megawatt (rMW) angeboten wurde; eingereicht wurden Gebote mit rund 11.958 rMW. Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 11 Zuschläge mit einem Volumen von etwa 5.160 rMW, davon ein großer Anteil für Standorte in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen. Die Behörde nennt als Veröffentlichungstag der Pressemitteilung den 3. November 2026 und kündigt die Vorbereitung einer zweiten Runde an. (Bundesnetzagentur, 03.11.2026).
Nach den Angaben der beteiligten Unternehmensgruppe haben Betriebsstätten in der Lausitz, darunter Standorte mit bestehender Netzinfrastruktur und Flächen für Anlagenerweiterungen, in der Ausschreibung erfolgreich abgeschnitten. Die LEAG-Gruppe – vertreten durch die Gesellschaften Lausitz Energie Bergbau AG und Lausitz Energie Kraftwerke AG (gemeinsam Marke: LEAG) – hatte bereits im Vorfeld mehrere gasbasierte Projekte für die Ausschreibung angemeldet und die eigene Teilnahme öffentlich gemacht. LEAG betont, vorhandene Infrastruktur an Kraftwerksstandorten wie Jänschwalde, Boxberg, Schwarze Pumpe und Lippendorf nutzen zu wollen, um Bauzeiten zu verkürzen und Beschäftigung vor Ort zu sichern. (LEAG-Presseinformation, September/November 2026).
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass nur Gebote, die formell und materiell alle Voraussetzungen erfüllten, Zuschläge erhielten; die Mittelwertpreise lagen deutlich unter dem Höchstpreis. Als Ziel des StromVKG nennt die Behörde die Schaffung planbarer, steuerbarer Kapazitäten als Ergänzung für Zeiten mit geringer Erzeugung aus Wind und Sonne und damit die Stärkung der Versorgungssicherheit. Zugleich bleibt in der energiepolitischen Debatte strittig, wie sich gasbasierte Kapazitäten in Richtung klimaneutraler Nutzungspfad abbilden lassen und wie Kosten zwischen Verbrauchern, Netzbetreibern und Staat verteilt werden. Konkrete Inbetriebnahmetermine, technische Auslegungen und Projektfinanzierungen sollen in den kommenden Verfahrensschritten präzisiert werden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).