Leipzig hat am 14. September 2026 den letzten Abschnitt des Elstermühlgrabens zwischen Elsterstraße und Lessingstraße für die Wasserdurchströmung freigegeben. Damit ist die seit 2005 schrittweise erfolgende Offenlegung des innenstadtnahen Gewässers formal abgeschlossen. Der neue Abschnitt umfasst den gestalteten Uferbereich nördlich des Stadthafens und macht den rund einen Kilometer langen Graben wieder vollständig erlebbar.
Die Maßnahme ist Teil des von der Stadt Leipzig betriebenen Integrierten Gewässerkonzepts. Ziel sind ökologische Aufwertung, die Verbesserung der Durchgängigkeit und ein gestärkter Hochwasserschutz. Für den letzten Bauabschnitt (BA 3.2) bewilligte die Landesdirektion Sachsen nach eigenen Angaben Fördermittel in Höhe von 5,92 Millionen Euro. Die Behörde verweist auf die wasserwirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens für das Stadtgebiet.
Nach Angaben der Stadtverwaltung umfassten die Arbeiten Ufer- und Freiraumgestaltung, Anpassungen an Brückenanschlüssen sowie technische Maßnahmen zur Sicherung der hydraulischen Leistungsfähigkeit. Bereits in den vergangenen Monaten war das neue Hafenbecken am Stadthafen angebunden. Seit dem Frühjahr 2026 sind dort nach städtischer Darstellung erste Bootsangebote gestartet; mit der Öffnung des Elstermühlgrabens besteht nun eine durchgehende Verbindung in das Leipziger Wasserwegenetz.
Umwelt- und Hochwasserschutzbehörden kündigen zugleich Folgearbeiten an. Zur Erhaltung der Abflusskapazitäten werden Sedimentberäumungen und Pflegearbeiten im Elstermühlgraben und in anliegenden Gewässern, insbesondere im Elsterbecken, als notwendig erachtet. Die Landestalsperrenverwaltung hat entsprechende Maßnahmen in Aussicht gestellt. Damit sollen ökologische Ziele dauerhaft mit der Funktionssicherheit des Stadtgewässers verknüpft werden.
Die Freigabe schließt einen mehr als zwei Jahrzehnte dauernden Prozess ab. In den 2000er Jahren wurden erste Abschnitte des zuvor verrohrten Grabens wieder offengelegt, weitere folgten abschnittsweise bis zur aktuellen Fertigstellung. Aus stadtplanerischer Sicht stärkt die Wiederanbindung des Wassers die Qualität öffentlicher Räume und schafft Potenziale für behutsame Nutzung am Ufer. Zugleich bleiben Pflege, Monitoring und Wartung dauerhafte Aufgaben der zuständigen Ämter.
Aussagen zu konkreten Betriebsregeln auf dem Wasserweg, zu künftigen Nutzungszeiten oder weiteren Investitionen werden von der Stadt an laufende Abstimmungen mit dem Land und den Fachbehörden geknüpft. Klar ist: Mit der heutigen Öffnung ist der infrastrukturelle Lückenschluss erreicht; die langfristige Leistungsfähigkeit des Systems hängt jedoch von regelmäßigem Unterhalt und der Koordinierung zwischen Kommune und Landesbehörden ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).