Hamburg

Letzte Bäume am Bubendey-Ufer in Waltershof werden gerodet

Am 2. November 2026 begann die Rodung der verbliebenen Gehölze am Bubendey-Ufer in Waltershof. Die Hamburg Port Authority setzt Maßnahmen zur Westerweiterung des Hafenbereichs um, während Umweltinitiativen und die Bürgerschaft die Fällungen kritisieren.

Am 2. November 2026 haben Arbeiter damit begonnen, die letzten Bäume des sogenannten „Elbwaldes“ am Bubendey-Ufer in Waltershof zu entfernen. Die Hamburg Port Authority (HPA) führt nach eigenen Angaben die Fällarbeiten im Zusammenhang mit der geplanten Westerweiterung des Eurogate-Containerterminals durch; betroffen sind nach Medienangaben und Unterlagen der HPA mehrere Hundert Pappeln, Weiden und andere Ufergehölze. Die Maßnahmen werden von Umweltinitiativen und Teilen der Lokalpolitik scharf kritisiert.

Die Rodung steht in einem länger andauernden Verwaltungs- und Rechtskonflikt. Die HPA beruft sich auf die Planunterlagen zur Hafenentwicklung und auf Genehmigungen, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens und späterer Entscheidungen erteilt wurden. Bezirksdokumente und Anträge der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte belegen, dass die Frage von Ausnahmegenehmigungen nach der Baumschutzverordnung bereits in diesem Jahr verhandelt wurde. Parallel hat die Initiative „Elbwald retten“ eine Volkspetition mit mehr als 15.000 Unterschriften eingereicht, die die Bürgerschaft zur Behandlung verpflichtet.

Naturschutzverbände sowie die Initiative verweisen auf artenschutzrechtliche und klimatische Belange: In den Planfeststellungsunterlagen von 2016 waren Vorkommen von brütenden Arten und die Bedeutung der Ufergehölze als Lebensraum beschrieben worden. Gegner der Fällungen fordern, die Petition vor Abschluss der Rodungsarbeiten zu berücksichtigen und Alternativen für die Hafenentwicklung zu prüfen. Die Behörden verweisen hingegen auf sicherheits- und betriebliche Erfordernisse für die nautischen Bedingungen und die Zugänglichkeit des Hafens.

Rechtlich ist die Lage komplex: Mehrere Dokumente der Stadt Hamburg, darunter Beratungsunterlagen der Bezirksversammlung und Stellungnahmen der zuständigen Behörden, zeigen, dass Zuständigkeiten für Uferflächen sowie Prüfverfahren zur Umweltverträglichkeit laufend geklärt wurden. Ein gerichtliches Eilverfahren in der Sache war nach den bislang veröffentlichten Informationen nicht abschließend aufgehoben.

Folgen und Interessenlagen sind absehbar: Kurzfristig führt die Rodung zu einem Verlust von Ufergehölz und zu Protesten in der Stadt; mittelfristig sind Ausgleichsmaßnahmen und mögliche juristische Auseinandersetzungen zu erwarten. Die Entscheidungsbefugnis für die weiteren Schritte liegt bei der HPA, der Wirtschaftsbehörde und den kommunalen Behörden. Aussagen von Petenten, Behörden und Projektträgern sind eindeutig zuzuordnen; Prognosen über eine endgültige Lösungen oder Verzögerungen sind derzeit spekulativ.

Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk