Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) hat Abgeordnete des Deutschen Bundestages am 23. September 2026 davor gewarnt, Reden im Plenum ausschließlich von Künstlicher Intelligenz erstellen zu lassen. Der Verzicht auf persönliche Ausarbeitung schwäche Authentizität, Verantwortung und politische Zuspitzung, die für die parlamentarische Debatte zentral seien, sagte Lindholz. Sie verwies darauf, dass im Parlament Rede und Gegenrede von erkennbar eigener Haltung und Verantwortungsübernahme leben.
Der Hinweis fällt in eine Phase, in der der Deutsche Bundestag die Digitalisierung seiner Arbeitsabläufe vorantreibt und sich fraktionsübergreifend mit Chancen und Risiken generativer Systeme befasst. Nach Angaben aus dem Parlamentsumfeld wird in der Bundestagsverwaltung über technische Hilfsmittel beraten; verbindliche Vorgaben für den Einsatz generativer Werkzeuge durch Mandatsträger existieren jedoch nicht. Lindholz’ Appell richtet sich deshalb vor allem an die Selbstverantwortung der Abgeordneten und an die Standards der politischen Kultur im Plenum.
Die Debatte berührt drei Ebenen: Erstens die inhaltliche Qualität parlamentarischer Rede, die nach Einschätzung der Bundestagsvizepräsidentin an persönlicher Handschrift und situativer Reaktion messbar ist. Zweitens Fragen der Transparenz gegenüber Wählerinnen und Wählern, wenn automatisiert erstellte Texte verwendet werden. Drittens mögliche Regelungsbedarfe in Geschäftsordnung und internen Leitlinien, etwa zu Kennzeichnungspflichten oder zu Hilfsmitteln, die bei der Vorbereitung zulässig sind. Konkrete Sanktionen oder formale Verbote benannte Lindholz nicht.
Hintergrund ist eine breiter geführte Diskussion in Deutschland über Einsatzgrenzen, Haftung und Nachvollziehbarkeit bei Künstlicher Intelligenz in öffentlichen Institutionen. Während Bund und Länder an verwaltungsinternen Leitfäden arbeiten und europäische Regelwerke weiter präzisiert werden, gelten für das Parlament bislang die allgemeinen Verfahrensregeln. Die Geschäftsordnung des Bundestages gibt Form und Ablauf der Debatten vor; Redebeiträge, Ordnungsrufe und Zwischenbemerkungen werden in Plenarprotokolle aufgenommen und als Debattenvideos dokumentiert. Ob und wie künftige interne Werkzeuge des Parlaments gestaltet werden, ist offen.
Lindholz betonte, ihre Warnung ziele nicht auf das generelle Verbot digitaler Hilfen, sondern auf die klare Trennung zwischen unterstützenden Werkzeugen und der politischen Verantwortung der Rednerin oder des Redners. Für die Qualität der Willensbildung im Kernorgan der Demokratie bleibe es entscheidend, dass Argumente, Ton und Schwerpunktsetzung erkennbar von den gewählten Mitgliedern des Hauses ausgehen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).