Politik

Linke dreht AfD-Redner in Bundestagsdebatte über Namibia den Rücken

Im Bundestag hat Die Linke während der Rede eines AfD-Abgeordneten zur Aufarbeitung der Kolonialverbrechen in Namibia geschlossen den Rücken zugewandt.

Im Deutschen Bundestag hat die Fraktion Die Linke am 15. Oktober 2026 aus Protest geschlossen dem AfD-Abgeordneten Wolf den Rücken zugewandt. Der Zwischenfall ereignete sich während einer Plenardebatte zur weiteren parlamentarischen Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen in Namibia. Der AfD-Redner hatte zuvor Passagen in vorliegenden Anträgen kritisiert, die die Verbrechen an Herero und Nama als Völkermord benennen. Abgeordnete mehrerer Fraktionen reagierten mit Widerspruch; die Linke sprach von Geschichtsrelativierung.

Anlass der Debatte waren Anträge und Initiativen, die eine präzisere parlamentarische Anerkennung, eine intensivere Einbindung von Nachfahren der Opfergruppen und zusätzliche Formen der Unterstützung in Namibia prüfen lassen wollen. Der Bundestag überwies mehrere Vorlagen in die zuständigen Ausschüsse. Verbindliche Entscheidungen über Wortlaut, Umfang und Finanzierung weiterer Maßnahmen stehen aus.

Hintergrund ist die Bewertung der Verbrechen deutscher Kolonialtruppen gegen Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 im damaligen Deutsch-Südwestafrika. Die Bundesregierung hatte 2021 die Taten als Völkermord anerkannt und einen langfristigen Rahmen für Projekte in Namibia in Aussicht gestellt. Seither wird im Parlament über Reichweite, Sprache und politische Folgerungen dieser Einordnung gestritten. Streitpunkte sind neben der historischen Benennung die Frage nach Modalitäten zusätzlicher Maßnahmen sowie die Mitwirkung der betroffenen Gemeinschaften.

Die symbolische Protestgeste im Plenum zielte darauf, eine klare Abgrenzung zur AfD zu markieren. Vertreterinnen und Vertreter anderer Fraktionen warnten davor, an der völkerrechtlichen und historischen Einordnung zu rütteln. Befürworter weitergehender Beschlüsse verweisen auf die Bedeutung belastbarer Beteiligungsprozesse und auf langfristige, nachvollziehbare Wirkungen vor Ort. Gegner warnen vor rechtlichen Risiken und offenen Haftungsfragen. Beides, moralische Verantwortung und juristische Implikationen, wird im weiteren Verfahren getrennt beraten.

Für die nächsten Wochen ist mit detaillierteren Beratungen in den Ausschüssen zu rechnen. Dort sollen konkrete Formulierungen, der Umgang mit Erinnerungs- und Bildungsprojekten sowie mögliche finanzielle Zusagen präzisiert werden. Die Bundesregierung verwies darauf, den Dialog mit Namibia und den Nachfahren der Opfer fortzuführen. Wann der Bundestag erneut im Plenum berät, ist offen. Klar ist jedoch: Die Auseinandersetzung um Begriffe, Verfahren und Konsequenzen der Aufarbeitung bleibt ein zentraler Prüfstein für den Umgang mit der deutschen Kolonialgeschichte im Parlament.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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