Politik

Linke erkundigt sich nach Zahl der Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Die Fraktion Die Linke hat am 19. Oktober 2026 im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage zur Anzahl der seit Beginn der 20. Wahlperiode gestellten Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingereicht.

Die Fraktion Die Linke hat am 19. Oktober 2026 im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage eingereicht. Sie verlangt von der Bundesregierung Auskunft über die Zahl der seit Beginn der 20. Wahlperiode gestellten Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, deren Bearbeitungsstände, Ablehnungsgründe und etwaige Fristüberschreitungen. Die Veröffentlichung des Deutschen Bundestages benennt als Gegenstand ausdrücklich die Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz seit Beginn der 20. Wahlperiode.

Mit der Abfrage zielt die Fraktion auf eine Bestandsaufnahme der Praxis in der Bundesverwaltung. Konkret geht es um eingegangene und erledigte Vorgänge, die Dauer der Bearbeitung, die Quote erfolgreicher sowie abgelehnter Anträge und die Begründungen für Ablehnungen, etwa mit Verweis auf Schutzgüter wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder den Schutz personenbezogener Daten. Zudem interessiert die Fraktion die Einhaltung der gesetzlichen Fristen und die Zahl von Widersprüchen und Klagen.

Das Informationsfreiheitsgesetz regelt den Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden. Es verpflichtet die Bundesverwaltung, Anträge zu prüfen und innerhalb bestimmter Fristen zu bescheiden. Die Antwort der Bundesregierung soll damit Aufschluss geben, wie der gesetzlich verankerte Zugang in der Praxis genutzt wird und an welchen Stellen es strukturelle Engpässe gibt. Für Bürgerinnen und Bürger, Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen ist diese Praxis relevant, weil sie Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns ermöglicht.

Die Kleine Anfrage ist ein parlamentarisches Kontrollinstrument. Die Bundesregierung ist zur fristgebundenen schriftlichen Antwort verpflichtet; Grundlage sind die Regeln der Geschäftsordnung des Bundestages. Mit der Antwort wird erwartet, dass neben aggregierten Zahlen auch Differenzierungen nach Behördenbereichen, Bearbeitungszeiten und Rechtsbehelfen erfolgen. Sie könnte Hinweise liefern, ob zusätzliche personelle Ressourcen, veränderte Verfahrensabläufe oder klarere Leitlinien in der Bundesverwaltung erforderlich sind.

Die Anfrage fällt in eine andauernde politische Debatte über Transparenz und die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundes- und Länderebene. Unabhängig vom Ausgang der Regierungsantwort bleibt maßgeblich, ob die Praxis den Anspruch des Gesetzes auf möglichst einfachen Zugang zu amtlichen Informationen erfüllt oder ob Anpassungen – etwa durch präzisere Ausnahmetatbestände, verbesserte Veröffentlichungsstandards oder eine stärkere Nutzung von Proaktivveröffentlichungen – notwendig erscheinen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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