Politik

Linke will Verhinderungspflege als eigenen Anspruch sichern

Die Fraktion Die Linke hat am 3. November 2026 zwei Anträge im Bundestag eingereicht, um die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung zu erhalten und geplante Änderungen im Pflegeneuordnungsgesetz abzuwehren.

Die Fraktion Die Linke hat am 3. November 2026 im Deutschen Bundestag zwei Anträge eingebracht, mit denen sie die Verhinderungspflege als eigenständigen Leistungsanspruch sichern und geplante Änderungen der Bundesregierung im Zuge des Pflegeneuordnungsgesetzes zurückweisen will. Die Vorlagen (Drucksache 21/8927 und Drucksache 21/8928) richten sich gegen eine Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie gegen aus Sicht der Fraktion drohende Leistungskürzungen.

Kern der Initiativen ist die Forderung, die geltende Trennung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beizubehalten. Die Linke argumentiert, eine Neuordnung nach Regierungsentwurf könne die Inanspruchnahme erschweren und pflegende Angehörige zusätzlich belasten. Zudem verlangt sie, die Verhinderungspflege auf Pflegegrad 1 auszuweiten, den Entlastungsbetrag zu sichern, den Anspruch auf Alltagshilfen zu bewahren und den Zugang zu Ersatzpflege verlässlich zu finanzieren. Diese Punkte sind in den Anträgen ausdrücklich benannt.

Die Einreichung erfolgt vor dem Hintergrund laufender Beratungen zum Pflegeneuordnungsgesetz im Bundestag. Der Entwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Pflegeversicherung befindet sich seit Anfang November in der parlamentarischen Beratung. Dabei werden neben den Anträgen der Linken auch Positionen weiterer Oppositionsfraktionen und Stellungnahmen von Verbänden erörtert. Vertreterinnen und Vertreter der Lebenshilfe und anderer Organisationen haben Nachbesserungen gefordert und vor möglichen Leistungskürzungen gewarnt. Die Regierungsseite verweist dem Vernehmen nach auf die Notwendigkeit einer strukturellen Neuordnung und einer verlässlichen Finanzierung der Pflegeversicherung; konkrete Beschlüsse liegen dazu noch nicht vor.

Sollten sich die Forderungen der Linken nicht durchsetzen, wäre laut Einschätzung der Fraktion mit Einschränkungen kurzfristig abrufbarer Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und Angehörige zu rechnen. Ein Fortbestand der Verhinderungspflege als eigener Anspruch würde hingegen die bislang etablierte, zeitlich begrenzte Ersatzpflege stabilisieren. Finanzpolitisch bleibt in den Beratungen strittig, wie die Pflegeversicherung künftig abgesichert werden soll – über Steuerzuschüsse, höhere Beiträge oder neue Finanzierungsquellen. Die Linke plädiert in diesem Zusammenhang für Schritte in Richtung einer Pflegevollversicherung.

Die aktuelle parlamentarische Befassung, die namentlich auf die genannten Drucksachen und den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung Bezug nimmt, bildet den Anlass der Meldung. Ältere Debattenbeiträge dienen hier lediglich der Einordnung und werden sachlich zugeordnet. Weitere Termine und mögliche Änderungen am Regierungsentwurf werden im Verlauf der Ausschuss- und Plenarberatungen erwartet.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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