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Linnemann will Info­pflicht der Kassen bei höherem Zusatzbeitrag wieder einführen

Gesundheitsminister Carsten Linnemann kündigt an, die aktive Benachrichtigung der Mitglieder bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags durch gesetzliche Krankenkassen wieder verbindlich vorzuschreiben.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat am 19. September 2026 angekündigt, die aktive Information der Versicherten durch gesetzliche Krankenkassen bei einer Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags wieder verpflichtend zu machen. Damit reagiert er auf Kritik an einer im Zuge des Sparpakets abgeschwächten Mitteilungspflicht, die seit Juli 2026 galt.

Kern des Vorhabens ist, dass Kassen ihre Mitglieder rechtzeitig und gesondert auf eine Beitragserhöhung hinweisen und zugleich über das Sonderkündigungsrecht sowie die Fristen für einen Kassenwechsel informieren müssen. Nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums sollen Form und Fristen präzise festgelegt werden. Geplant ist, klassische Zustellwege wie Brief, elektronisches Postfach oder E‑Mail ausdrücklich zuzulassen. Entscheidend sei, so das Ministerium, dass Versicherte die Information rechtzeitig erhalten, um ihr Wechselrecht wirksam ausüben zu können.

Bis zur Abschwächung der Regeln im Juli 2026 mussten Kassen spätestens einen Monat vor einer Erhöhung gesondert benachrichtigen und auf Vergleichsmöglichkeiten hinweisen. Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden warnten danach vor Intransparenz: Ohne klare und aktive Hinweise bestehe das Risiko, dass Versicherte Beitragserhöhungen zu spät bemerken und faktisch von einem fristgerechten Wechsel ausgeschlossen werden. Die Verbraucherzentrale NRW hatte zudem betont, dass der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht ein zentrales Element fairer Wahlmöglichkeiten sei. Auch das Bundesamt für Soziale Sicherung mahnte in der Vergangenheit zu verlässlicher Kommunikation der Kassen.

Politisch ist der Schritt Teil der Debatte um die Finanzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und die Abwägung zwischen Bürokratieabbau und Verbraucherschutz. Teile der Opposition und Verbände hatten die Wiederherstellung einer verbindlichen Informationspflicht gefordert, um Wettbewerb über transparente Zusatzbeiträge zu sichern. Linnemann verweist auf die Notwendigkeit, Transparenz zu stärken und die Rechte der Versicherten praktisch handhabbar zu halten.

Das Bundesgesundheitsministerium will nun die rechtlichen Voraussetzungen prüfen und einen Gesetzentwurf erarbeiten. Das weitere Verfahren sieht üblicherweise einen Referentenentwurf, die Ressortabstimmung, eine Kabinettsbefassung und anschließend Beratungen im Bundestag und im Bundesrat vor. Ein konkreter Zeitplan wurde nicht genannt. Offen ist auch, ob die vor Juli 2026 geltenden Detailvorgaben vollständig oder in veränderter Form zurückkehren.

Fakt ist der angekündigte Gesetzwunsch des Ministers. Welche genauen Pflichten künftig gelten und ab wann sie wirksam werden, entscheidet sich erst im Gesetzgebungsverfahren.

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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