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Lüneburg: Zweiter Prozess gegen 65-Jährige aus Reichsbürgerszene begonnen

Vor dem Landgericht Lüneburg hat am 27. Oktober 2026 der zweite Strafprozess gegen eine 65-Jährige aus der Reichsbürgerszene begonnen. Die Angeklagte schwieg in der Hauptverhandlung zu den Vorwürfen.

Vor dem Landgericht Lüneburg hat am 27. Oktober 2026 der zweite Strafprozess gegen eine 65-jährige Frau aus der Reichsbürgerszene begonnen. Nach Angaben des Gerichts machte die Angeklagte von ihrem Schweigerecht Gebrauch und äußerte sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache. Die Staatsanwaltschaft legt ihr Aktivitäten zur Last, die sich gegen die anerkannte staatliche Ordnung richten sollen. Konkrete Anklagepunkte wurden zu Beginn der Sitzung verlesen.

Der neue Prozess folgt auf eine frühere Verurteilung, nach der die Frau bereits eine Haftstrafe verbüßt hat. Das jetzige Verfahren knüpft in Teilen an denselben Themenkomplex an und soll klären, ob die Angeklagte über bereits geahndete Taten hinaus weitere strafbare Handlungen begangen hat. Die Verteidigung kündigte an, Anträge zur Beweisaufnahme zu prüfen; zur Einlassung der Mandantin machte sie zunächst keine Angaben.

Die Strafkammer ordnete für den weiteren Verlauf die Hinzuziehung eines psychiatrischen Gutachters an. Der Gutachter soll die Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten beobachten und, falls erforderlich, auch zur Schuldfähigkeit im Tatzeitraum Stellung nehmen. Ein solches Vorgehen ist in Verfahren mit ideologisch geprägten Hintergründen nicht ungewöhnlich und dient der Absicherung der gerichtlichen Feststellungen.

Nach Justizangaben richtet sich das Augenmerk der Anklage insbesondere auf die mögliche Beteiligung an einer Vereinigung, die die Legitimität der Bundesrepublik bestreitet, sowie auf damit verbundene organisatorische und finanzielle Abläufe. Ob die Voraussetzungen für strafbares Handeln vorliegen, ist Gegenstand der Beweisaufnahme. Das Gericht betonte zu Prozessbeginn die Unschuldsvermutung. Ein erster Zeitplan für weitere Verhandlungstage wird nach Sichtung der Beweismittel und der Verfügbarkeit der geladenen Zeugen festgelegt.

Der Fall wird in Niedersachsen aufmerksam verfolgt, weil er exemplarisch die juristische Abgrenzung zwischen verfassungsfeindlicher Ideologie und strafbarer Vereinigungstätigkeit beleuchtet. Zugleich zeigt das Verfahren, wie die Strafjustiz in Lüneburg mit wiederholten Verfahren gegen dieselbe Person umgeht und welche Maßstäbe bei der Bewertung behaupteter Strukturen innerhalb der Reichsbürgerszene angelegt werden. Aussagen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht werden im weiteren Verlauf präzisieren, ob und in welchem Umfang sich die Vorwürfe erhärten. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für die Angeklagte die Unschuldsvermutung.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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