Aktuell

Mann in Wiesbaden wegen Angriffen auf Spaziergängerinnen und Hunde vor Gericht

Vor dem Amtsgericht Wiesbaden steht seit dem 17. September 2026 ein 65-Jähriger, der sich nach Anklage wegen Misshandlung von Tieren, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten muss. Die Vorwürfe betreffen mehrere Zwischenfälle in Naherholungsgebieten, darunter…

Am 17. September 2026 begann vor dem Amtsgericht Wiesbaden ein Prozess gegen einen 65-jährigen Mann, dem die Staatsanwaltschaft mehrere Angriffe auf Frauen sowie die Misshandlung von Hunden zur Last legt. Nach Angaben der Anklageschrift vom 14. April 2026 muss sich der Beschuldigte wegen Misshandlung von Tieren, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten. Der Hauptvorwurf betrifft einen Vorfall im Wiesbadener Goldsteintal. (Quellen: SWR, Pressemitteilung der hessischen Justiz).

Demnach soll der Angeklagte einer Frau im Naherholungsgebiet begegnet sein und sie aufgefordert haben, ihre Hunde anzuleinen. Als die Frau dem nicht Folge geleistet habe, habe der Beschuldigte einem der Hunde mit voller Wucht gegen den Körper getreten; das Tier sei jaulend liegengeblieben und habe erhebliche Schmerzen gehabt. Die Anklage nennt außerdem, dass der Beschuldigte die Frau mit einem Ast über dem Kopf bedrohlich geschwenkt und die Frau mit beleidigenden Ausdrücken beschimpft habe.

Die Ermittler führen zudem weitere Vorfälle an: Etwa zwei Monate vor dem zentralen Ereignis soll es bereits eine Auseinandersetzung mit Frauen gegeben haben, bei der eine Frau mit einem Nordic‑Walking‑Stock am Oberarm getroffen und verletzt worden sein soll. In Vorwürfen gegenüber mehreren Spaziergängerinnen habe der Angeklagte Hunde als „Drecksköter“ und vergleichbar abwertend bezeichnet.

Die Ermittlungsunterlagen und die Berichterstattung differieren in Details zum Zeitpunkt des angezeigten Hauptvorfalls; die Anklageschrift datiert vom 14. April 2026, während Berichte des öffentlich-rechtlichen Regionalfunks von einem Zwischenfall Mitte April 2026 sprechen. Solche Abweichungen betreffen bislang nicht die Kernvorwürfe, sind jedoch in der Beweisaufnahme zu klären.

Vor Gericht werden nun Aussagen von Zeuginnen, mögliche ärztliche Gutachten zu den Verletzungen der Betroffenen und tierärztliche Befunde zum Zustand des Hundes eine zentrale Rolle spielen. Strafrechtlich können die angeführten Tatbestände – bei Verurteilung – Freiheitsstrafen oder Geldstrafen nach sich ziehen; hierzu äußert sich die Anklage. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Das Verfahren hat Bedeutung für die öffentliche Debatte über Sicherheit in Naherholungsgebieten und den rechtlichen Schutz von Tieren und ihren Halterinnen. Behördenangaben zufolge liegt die Zuständigkeit für die strafrechtliche Verfolgung beim Amtsgericht Wiesbaden; die weiteren Termine im Verfahren stehen noch aus.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels