Am Dienstagabend, 22. September 2026, ist ein Mann in Karlsruhe über einen provisorischen Bauzaun auf das Gelände des Bundesgerichtshofs gelangt. Nach Angaben der Polizei löste das unbefugte Betreten einen größeren Einsatz aus. Kräfte durchsuchten das Areal, ein Polizeihubschrauber unterstützte aus der Luft, und der Bereich wurde abgesichert. Die Einsatzkräfte trafen den Mann auf dem Gelände an und nahmen ihn in Gewahrsam. Verletzte gab es nicht.
Wie die Polizei und regionale Medien berichteten, lagen zunächst keine Hinweise auf Gewalttaten oder eine konkrete Gefährdung Dritter vor. Zu Identität, Gesundheitszustand und Motiv des Mannes machten die Behörden am Abend keine Angaben. Ermittlungen wegen möglicher Straftatbestände wurden eingeleitet. In Betracht kommt insbesondere Hausfriedensbruch; ob weitere Vorwürfe hinzukommen, hängt von den Ergebnissen der Prüfung ab.
Zum Ablauf des Einsatzes nannten die Behörden vor allem Umfang und Zielrichtung: Das Gelände des Bundesgerichtshofs wurde systematisch kontrolliert, die Umgebung in Karlsruhe gesichert und der Luftraum zeitweise überwacht. Welche interne Sicherung zuerst anschlug, ist offen; die Polizei äußerte sich dazu nicht. Sachschäden wurden zunächst nicht bekannt.
Der Bundesgerichtshof ist als oberstes deutsches Revisionsgericht ein besonders geschütztes Objekt. Unbefugtes Betreten solcher Liegenschaften führt erfahrungsgemäß zu sichtbaren, schnellen Maßnahmen, um Risiken auszuschließen und den Betrieb zu sichern. Auch in diesem Fall betonten die eingesetzten Kräfte, man habe angesichts der sensiblen Einrichtung konsequent gehandelt.
Einzelheiten zur Person und zu den Beweggründen werden voraussichtlich erst nach weiteren Vernehmungen und Prüfungen veröffentlicht. Prognosen über das Ergebnis des Verfahrens gibt es nicht. Fest steht, dass die Polizei die Lage als beendet erklärte, nachdem der Mann angetroffen und das Gelände überprüft worden war.
In sozialen Netzwerken wurden zeitweise unterschiedliche Gerichtsgebäude genannt. Offizielle Berichte der Polizei und mehrerer Redaktionen beziehen sich jedoch ausdrücklich auf den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, nicht auf das benachbarte Bundesverfassungsgericht. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei kündigte an, bei neuen Erkenntnissen nachzumelden.
Der Einsatz unterstreicht die Sensibilität des Gerichtsstandorts in Baden-Württemberg. Für Anwohnerinnen und Anwohner hatte der Vorfall vor allem vorübergehende Absperrungen und Lärmbelastungen durch den Polizeihubschrauber zur Folge; weitergehende Einschränkungen wurden nicht berichtet.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).