Mehr als jede zweite amtliche Kontrolle von Lebensmittelbetrieben in Deutschland hat Mängel ergeben. Das berichtet der NDR unter Verweis auf jüngste Erhebungen der Behörden. Demnach betrafen die Beanstandungen vor allem die Betriebshygiene, unzureichende Eigenkontrollen sowie Fehler bei der Kennzeichnung. Parallel rückten Nahrungsergänzungsmittel für Kinder in den Fokus, weil einzelne Produkte Vitamine und Mineralstoffe über empfohlenen Höchstmengen ausweisen.
Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Aufgabe der Länder. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beschreibt das System als risikoorientiert: Die Häufigkeit von Kontrollen richtet sich nach Art des Betriebs und Gefährdungspotenzial. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit koordiniert Querschnittsaufgaben und bündelt Erkenntnisse im Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan. Aus den vorliegenden Übersichten geht hervor, dass Umfang und Umsetzung der Kontrollen regional variieren.
Nach Angaben aus den ausgewerteten Kontrollberichten dominiert die Betriebshygiene als Beanstandungsgrund. Genannt werden Lücken bei Reinigung und Desinfektion, Mängel bei Wareneingangsdokumentation und Rückverfolgbarkeit sowie unzureichende Schulungen des Personals. Solche Defizite erhöhen das Risiko mikrobieller Verunreinigungen und führen häufig zu Auflagen oder Nachkontrollen. Fehlerhafte oder fehlende Kennzeichnung betrifft laut Auswertung sowohl Zutatenlisten und Allergenhinweise als auch die Präsentation von Produkten.
In Bezug auf Nahrungsergänzungsmittel beanstanden Verbraucherschützer seit Längerem, dass speziell an Kinder gerichtete Produkte teilweise überhöhte Nährstoffmengen und unzulässige gesundheitsbezogene Aussagen enthalten. Der NDR verweist auf Marktprüfungen, in denen einzelne Präparate Dosierungen oberhalb von Empfehlungen für Erwachsene auswiesen. Rechtlich gelten Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel; verbindliche spezifische Höchstmengen für Kinder sind bislang nur in begrenztem Umfang festgelegt, was Behörden und Herstellern Ermessensspielräume lässt.
Die möglichen Konsequenzen sind gestuft. Bei Verstößen können zuständige Stellen Anordnungen treffen, Bußgelder verhängen, Produkte sperren oder Rückrufe veranlassen. Hersteller und Händler müssen Mängel abstellen, etwa Rezepturen anpassen oder die Kennzeichnung korrigieren. Verbraucherschützer fordern mehr Personal für die kommunalen Kontrollbehörden, einheitlichere Vorgaben und klar definierte Höchstmengen für Kinderpräparate. Prognosen über künftige politische Schritte liegen nicht vor; die zuständigen Bundes- und Landesstellen verweisen auf laufende Programme zur Qualitätssicherung und auf die Verantwortung der Betriebe, funktionierende Eigenkontrollen nachzuweisen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).