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Mehr Hilferufe an Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein

Die Bürgerbeauftragte Anke Erdmann hat im Landtag den Tätigkeitsbericht 2024/2025 vorgelegt: 984 Eingänge, davon 122 direkt von jungen Menschen.

Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Anke Erdmann, hat am 29. Oktober 2026 im Landtag den Tätigkeitsbericht 2024/2025 der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche vorgestellt. Dem Bericht zufolge registrierte die Ombudsstelle insgesamt 984 Beratungs- und Beschwerdefälle, 122 davon kamen unmittelbar von Kindern und Jugendlichen. Die Bürgerbeauftragte wertet den Anstieg als Zeichen für einen wachsenden Bedarf an unabhängiger Beratung und Begleitung in Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe.

Fallbeispiele aus dem Bericht zeigen die Spannweite der Anliegen. Genannt wird unter anderem eine 17-Jährige, die nach familiären Konflikten über längere Zeit in einem Zelt im Garten leben musste. Nach ihren Schilderungen hatte sie nur eingeschränkten Zugang zu sanitären Einrichtungen und litt unter Kälte. Erst nach Einschalten der Beschwerdestelle erhielt sie eine vorübergehende finanzielle Absicherung und schließlich eine eigene Wohnung. Nach Darstellung der Behörde verdeutlicht der Fall, dass Meldungen von Jugendämtern nicht automatisch als Kindeswohlgefährdung eingestuft werden, auch wenn die Betroffenen erheblichen Belastungen ausgesetzt sind.

Die Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche nimmt auf Grundlage von § 9a SGB VIII Hinweise und Beschwerden von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Pflegepersonen entgegen, informiert über Rechte, vermittelt in Streitfällen und begleitet Gespräche mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Im Vergleich zu früheren Berichtszeiträumen verzeichnet die Stelle deutlich mehr Anfragen; konkrete Jahresvergleiche stellt der Bericht in den Kontext steigender Bekanntheit und wachsender Inanspruchnahme.

Erdmann empfiehlt unter anderem ein landesweites Informationsportal, das Regelungen und Hilfsangebote der Kreise und kreisfreien Städte bündelt. Zudem thematisiert der Bericht eine rechtliche Lücke: Kinder und Jugendliche, die in Schleswig-Holstein in stationären Einrichtungen leben, aber außerhalb des Landes gemeldet sind, waren bislang nicht einheitlich der Schulpflicht unterstellt. Die Beschwerdestelle begrüßt Vorhaben, diese Regelungen zu vereinheitlichen.

Der Bericht wurde dem Landtagspräsidium übergeben. Eine öffentliche Vorstellung samt Dokumentenveröffentlichung ist angekündigt. Fach- und Sozialverbände unterstützen nach Angaben der Beschwerdestelle die Verbesserungsvorschläge, etwa schnellere Reaktionszeiten, besser zugängliche Informationen und eine verlässliche Ombudschaft in allen Regionen. Für die politische Debatte über die Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein liefern die Zahlen und Empfehlungen den aktuellen Anlass und belastbare Ansatzpunkte für weitere Beschlüsse.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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