Der Umgang mit wartenden Verkehrsteilnehmern im Stau ist in Deutschland am 25. September 2026 rechtlich eindeutig geregelt: Ein generelles „Durchschlängeln“ von Motorrädern zwischen stehenden oder langsam fahrenden Pkw ist nicht erlaubt. Grundlage ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Nach § 5 StVO gelten enge Voraussetzungen für das Überholen; das rechtsseitige Vorbeifahren ist nur in klar definierten Fällen und mit äußerster Vorsicht zulässig. Diese rechtliche Grundlinie wird in aktuellen Ratgebern und durch Polizeimeldungen bestätigt.
Praktisch heißt das: Auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen ist das Vorbeifahren am Stau zwischen einzelnen Fahrspuren grundsätzlich untersagt, weil dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder die gebildete Rettungsgasse behindert werden können. Polizei und Verkehrswachten weisen zudem darauf hin, dass das Befahren der Rettungsgasse durch Unberechtigte, also auch durch Motorradfahrende, verboten ist und bereits mit Bußgeldern sowie Punkten im Flensburger Register geahndet wird. Polizeiberichte aus 2024 bis 2026 dokumentieren wiederholt Kontrollen und Ahndungen, wenn Motorradfahrende sich unzulässig an Kolonnen vorbeibewegt haben.
Zugleich gibt es kleine, gesetzlich geregelte Ausnahmen: Bei zäh fließendem Verkehr (bis zu 60 km/h) erlaubt die StVO unter sehr engen Voraussetzungen das Rechtsüberholen mit „geringfügig höherer“ Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht. In der Praxis sind diese Voraussetzungen selten und verlangen, dass durch das Manöver niemand gefährdet oder behindert wird. Fachstellen wie der ADAC und der Automobil-Club Verkehr betonen, dass das Vorbeifahren nur dann geprüft werden kann, wenn Abstand, Sicht- und Platzverhältnisse ausdrücklich unproblematisch sind — eine Situation, die im dichten Stau kaum gegeben ist.
Für Motorradfahrer bleiben wichtige Verhaltensregeln: keine Rettungsgasse benutzen, nur auf der linken Seite an langsam fahrenden Fahrstreifen vorbeifahren, Abstand halten und jederzeit bremsbereit sein. Verstöße können Bußgelder und Punkte nach sich ziehen; bei Gefährdung drohen empfindlichere Sanktionen.
Bilanz: Die Kombination aus StVO, Verwaltungspraktiken der Polizei und verkehrsrechtlicher Beratung macht das unkontrollierte „Durchschlängeln“ von Motorrädern in Deutschland rechtswidrig. Sicherheit und freie Durchfahrt von Einsatzkräften stehen im öffentlichen Interesse und begründen die restriktive Handhabung der Ausnahmefälle.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).