Drei Tage vor dem Start des 191. Oktoberfests am 19. September 2026 haben die Landeshauptstadt München, das Polizeipräsidium München und die Bundespolizeidirektion München ein gemeinsames Sicherheitskonzept vorgestellt. Es umfasst strengere Zugangsregeln auf der Theresienwiese, eine erhöhte Polizeipräsenz an zentralen Verkehrsknoten sowie koordinierte Kontrollen im Bahnverkehr. Das Volksfest endet am 4. Oktober 2026.
Kern des Konzeptes ist ein fortgeltendes Rucksackverbot auf dem Festgelände. Erlaubt bleiben kleine Taschen bis drei Liter Volumen oder bis zu den Maßen 20 × 15 × 10 Zentimeter. An allen Eingängen sind konsequente Taschenkontrollen vorgesehen. Die Stadt betont, die Regeln dienten der zügigen Einlasssteuerung und der Gefahrenabwehr; Ausnahmen können aus zwingenden Gründen geprüft werden.
Die Bundespolizeidirektion München hat für den Veranstaltungszeitraum eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt räumlich und zeitlich begrenzt Anordnungen in bahnpolizeilich relevanten Bereichen rund um die An- und Abreise, einschließlich sicherheitsrelevanter Verbote. Die Behörde verweist darauf, dass Art und Umfang der Maßnahmen lageabhängig angepasst werden können.
Am Münchner Hauptbahnhof soll ein abgestimmtes Streifenkonzept die Zusammenarbeit zwischen dem Polizeipräsidium München, der Bundespolizei, der Deutschen Bahn Sicherheit und der Münchner Verkehrsgesellschaft stärken. Ziel ist ein schneller Informationsaustausch, um Besucherströme zu lenken, Lagebilder aktuell zu halten und gegebenenfalls Einlasssteuerungen auf der Theresienwiese zu unterstützen. Nach Angaben der Beteiligten steht dabei Prävention im Vordergrund; bei Bedarf werden Kräfte flexibel verstärkt.
In den Festzelten werden präventive Angebote ausgebaut. Mehrere große Wirte haben nach eigener Darstellung zusätzliche Anlaufstellen für Unterstützung bei Konflikten eingerichtet. Die Stadt und die Festleitung sehen darin eine Ergänzung zu bestehenden Hilfsstrukturen; belastbare Aussagen zur Wirksamkeit wollen sie erst nach Auswertung des Veranstaltungsverlaufs treffen.
Hintergrund der Anpassungen sind Erfahrungen aus früheren Jahren mit zeitweisen Überfüllungen, Diebstahlsdelikten und dem Bedarf an klaren Zugangsregeln. Laut Polizei bleiben neben ordnungsbehördlichen Vorgaben auch infrastrukturelle Steuerungen Teil des Konzepts, etwa temporäre Einlassschließungen oder Verkehrslenkungen an Spitzenzeiten. Die Behörden heben hervor, dass sich sämtliche Anordnungen ausdrücklich auf den Zeitraum vom 19. September bis 4. Oktober 2026 beziehen.
Die Veranstalter verweisen für die Anreise auf den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr. Hinweise der Einsatzkräfte und die Taschenrichtlinien sollen nach offizieller Darstellung dabei helfen, Kontrollen zu beschleunigen und Staus an den Eingängen zu vermeiden. Belastbare Zahlen zur Größenordnung der Kräfte nennen die Behörden vorab nicht; sie verweisen auf operative Gründe und die aktuelle Lagebeurteilung.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).