Anlässlich der Landtagswahlen im September 2026 erläutert der Mitteldeutsche Rundfunk den formalen Weg in das Amt des Ministerpräsidenten. Der Kern ist in allen Ländern ähnlich: Zuerst wählt der Landtag die Person an der Spitze der Landesregierung, danach folgen Ernennungsakt und Vereidigung. Diese Schritte markieren, ab wann eine Landesregierung rechtlich und politisch handlungsfähig ist.
Voraus geht in der Regel eine politische Einigung: Häufig nominiert die stärkste Fraktion oder ein Koalitionsbündnis einen Kandidaten oder eine Kandidatin. Gewählt wird der Ministerpräsident in geheimer Abstimmung durch den Landtag. Die Details – etwa erforderliche Mehrheiten in den ersten Wahlgängen oder mögliche weitere Wahlrunden – richten sich nach der jeweiligen Landesverfassung und der Geschäftsordnung des Parlaments.
Wesentlich ist die Trennung zwischen politischer Wahl und rechtlicher Bestellung. Nach der Wahl wird die Ernennungsurkunde ausgehändigt; zuständig ist in den Ländern regelmäßig der Präsident oder die Präsidentin des Landtags. Mit diesem formalen Akt wird das Amtsverhältnis konstitutiv begründet. Im Anschluss legt der neue Amtsinhaber vor dem Landtag den Amtseid ab. Die Reihenfolge von Ernennung und Vereidigung kann je nach Landesrecht und Protokoll leicht variieren, beide sind jedoch Bestandteil des vollzogenen Amtsantritts.
Für eine vorzeitige Ablösung eines Amtsinhabers gilt in den Ländern grundsätzlich das Prinzip des konstruktiven Misstrauensvotums: Der Landtag kann den Ministerpräsidenten nur abwählen, wenn gleichzeitig ein Nachfolger gewählt wird. Diese Regelung dient der Regierungsstabilität und ist in den Landesverfassungen verankert.
Nach dem Amtsantritt schlägt der Ministerpräsident die Mitglieder der Landesregierung vor. Die Minister werden ernannt und vereidigt; damit steht das Kabinett. Bis dahin bleibt die bisherige Landesregierung geschäftsführend im Amt, um Kontinuität staatlichen Handelns zu sichern. Auf Bundesebene ist das Grundmuster vergleichbar, allerdings mit anderen Rollen: Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, der Bundespräsident ernennt ihn – die Aushändigung der Ernennungsurkunde ist auch dort der konstitutive Schritt.
Die aktuelle Relevanz des Verfahrens ergibt sich aus der anstehenden Konstituierung mehrerer Landtage im Herbst 2026, unter anderem in Sachsen, Brandenburg und Thüringen. Politische Aussagen zur Regierungsbildung oder zu möglichen Koalitionen sind davon getrennt zu betrachten: Es handelt sich um Zuschreibungen oder Prognosen, während Wahl, Ernennungsurkunde, Vereidigung und die Bildung der Landesregierung als Tatsachen klar belegbar sind.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).