Am 3. November 2026 trafen sich Richterinnen und Richter des polnischen Verfassungsgerichts in Warschau zu einer Vollversammlung, in deren Verlauf eine Disziplinarkommission eingesetzt wurde, die Disziplinarverfahren gegen den suspendierten Gerichtspräsidenten Bogdan Święczkowski und seinen Stellvertreter prüfen soll. Die Sitzung folgte auf eine umstrittene Suspendierung, die in den Tagen zuvor zu Protesten vor dem Gerichtsgebäude geführt hatte und die Spannungen zwischen Regierung, Staatspräsident und Teilen des Tribunals weiter verschärft.
Die Initiative geht nach übereinstimmenden Berichten von Richterin Anna Korwin-Piotrowska aus, die sich am Wochenende berechtigterweise provisorisch an die Leitung des Gerichts setzte und die Suspendierungen anordnete. In der Versammlung am 3. November beschlossen die anwesenden Richterinnen und Richter, eine Kommission für dienstrechtliche Angelegenheiten zu bilden und zugleich über den Haushalt des Gerichts für das kommende Jahr zu beraten. Mehrere Medien berichten, dass einige Richter, die unter der früheren Regierung ernannt worden waren, die Zusammenkunft aus Protest boykottierten.
Der Vorgang ist der jüngste Höhepunkt eines langjährigen Streits um die Besetzung und Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts. Seit 2015 sorgt die Besetzung des Gerichts für Konflikte zwischen der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit und rechtsstaatlich orientierten Kräften; die Auseinandersetzungen setzten sich nach Regierungswechseln politisch fort. Die derzeitige Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk hat wiederholt erklärt, die Unabhängigkeit der Justiz wiederherstellen zu wollen, während Oppositionskräfte und Teile der bisherigen Richterbank die Ablösung früherer Protegé-Richter als verfassungswidrig verurteilen.
Rechtlich zentral ist die Frage, ob die Suspendierung von Święczkowski verfassungsrechtlich zulässig ist und ob die von Korwin-Piotrowska eingesetzten Maßnahmen den internen Verfahrensregeln des Tribunals entsprechen. Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Union und Menschenrechtsorganisationen beobachten die Vorgänge aufmerksam; frühere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hatten bereits Aspekte der polnischen Justizreform beanstandet.
Konsequenzen sind offen: Sollte die Disziplinarkommission zu Verfahren gegen den suspendierten Präsidenten kommen, dürfte dies die politische Polarisierung in Polen weiter anheizen und sowohl innenpolitische Proteste als auch diplomatische Reaktionen nach sich ziehen. Aussagen von Regierung, Präsident und beteiligten Richterinnen und Richtern sind ausdrücklich als zugehörige Zuschreibungen zu behandeln.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).