Vor dem Landgericht Bamberg hat am 12. Oktober 2026 die Neuverhandlung im Fall der seit 2024 vermissten Katina K. begonnen. Angeklagt ist ein heute 75‑Jähriger, dem die Staatsanwaltschaft zur Last legt, die 33‑Jährige im August 2024 getötet und ihre Leiche an einen unbekannten Ort verbracht zu haben. Eine Leiche wurde nicht gefunden; das Verfahren stützt sich auf Indizien.
Der Neustart des Verfahrens geht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zurück. Die Revisionsinstanz hob das frühere, erstinstanzliche Urteil wegen Mängeln in der Beweiswürdigung auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Gericht und Verfahrensbeteiligte bestätigten zum Auftakt, dass eine umfassende, weitgehend neue Beweisaufnahme vorgesehen ist.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft basiert die Anklage auf einer Serie belastender Umstände: auf früheren Zeugenaussagen, forensischen Spuren im Umfeld des Beschuldigten sowie auf rekonstruierten Abläufen im privaten Umfeld der Beteiligten. Die Verteidigung hält dem entgegen, dass trotz intensiver Ermittlungen mit zahlreichen Vernehmungen keine direkte Spur zu einer Leiche existiert. Ein zentraler Ort der Ermittlungen war ein Grundstück im Bereich Eggolsheim im Landkreis Forchheim, wo es laut Ermittlungsstand zu einer Auseinandersetzung gekommen sein soll.
Rechtsgrundsätzliche Fragen stehen mit im Fokus. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt, dass ein Schuldspruch in einem Indizienprozess nur auf einer geschlossenen, in sich stimmigen Gesamtschau der Beweise beruhen darf. Lücken oder Widersprüche in der Indizienkette sind von den Gerichten ausdrücklich zu prüfen und zu begründen. Dieses Prüfprogramm ist Hintergrund der jetzigen Neuverhandlung.
Das Landgericht Bamberg kündigte an, Zeuginnen und Zeugen erneut zu laden und zusätzliche Sachverständigengutachten zu prüfen. Der weitere Terminplan wurde zum Prozessauftakt nur in Teilen festgelegt; die Beweisaufnahme soll in mehreren Verhandlungstagen strukturiert werden. Die Staatsanwaltschaft bekräftigte ihren Vorwurf eines Tötungsdelikts. Die Verteidigung verwies auf die Unschuldsvermutung und beanstandete, einzelne Indizien würden überdehnt. Das Gericht machte deutlich, dass Zuschreibungen der Beteiligten strikt von festgestellten Tatsachen zu trennen seien.
Der Fall wird regional aufmerksam verfolgt. Im Raum Forchheim hatten frühere Suchmaßnahmen ein breites Echo gefunden. Der aktuelle Anlass ist die erneute gerichtliche Prüfung nach der BGH‑Aufhebung; ältere Ermittlungsdetails sind nur insoweit relevant, wie sie nun erneut eingeführt werden. Eine Bewertung des Prozessausgangs wäre Spekulation; maßgeblich ist die Beweisaufnahme unter den Vorgaben der Revisionsentscheidung.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).