Vor dem Landgericht Bamberg beginnt am 12. Oktober 2026 die Neuverhandlung in einem Mordfall ohne Leiche. Angeklagt ist ein 75 Jahre alter Mann, der in Gerichtsunterlagen und Medienberichten als Joseph H. geführt wird. Die Anklage wirft ihm vor, seine 33-jährige Lebensgefährtin Katina K. im August 2024 getötet und den Leichnam beseitigt zu haben. Eine Leiche wurde bis heute nicht gefunden.
Auslöser der neuen Hauptverhandlung ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Er hob ein früheres Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer zurück. Beanstandet wurden Punkte der Beweiswürdigung. Inhaltliche Details der BGH-Entscheidung sind öffentlich nur in Grundzügen bekannt; das Gericht betonte erhöhte Anforderungen an die Gesamtwürdigung der Indizien, wenn kein unmittelbarer Tatnachweis vorliegt.
Im ersten Verfahren hatte die Anklage ihre Vorwürfe vor allem auf eine Indizienkette gestützt. Dazu zählten nach damaligen Darstellungen Kommunikationsdaten, Zeugenaussagen und forensische Auswertungen aus dem Umfeld des Paares. Die Verteidigung bestritt, dass diese Indizien den Schluss auf einen Mord tragen. Auch in der nun startenden Hauptverhandlung wird erwartet, dass Gutachten, Akteninhalte und Aussagen erneut umfassend geprüft werden. Die Nebenklage dringt auf eine lückenlose Aufklärung der Umstände des Verschwindens von Katina K.
Das Landgericht Bamberg hat für die Beweisaufnahme mehrere Termine angesetzt. Zu Beginn äußerten sich Gericht und Staatsanwaltschaft lediglich verfahrensbezogen; inhaltliche Bewertungen bleiben dem laufenden Verfahren vorbehalten. Für die Dauer des Prozesses gilt die Unschuldsvermutung. Ein Urteil wird erst nach Abschluss der Beweisaufnahme und den Plädoyers von Anklage, Verteidigung und Nebenklage verkündet.
Rechtlich handelt es sich um einen Indizienprozess. In Deutschland ist eine Verurteilung auch ohne aufgefundene Leiche möglich, allerdings nur bei tragfähiger, in sich stimmiger Gesamtwürdigung der Beweise. Der Bundesgerichtshof verlangt in solchen Konstellationen eine besonders sorgfältige Prüfung alternativer Erklärungen. Der jetzt beginnende Prozess soll klären, ob die von der Anklage behauptete Tathandlung, der Tatzeitraum im August 2024 sowie das behauptete Nachtatverhalten des Angeklagten rechtsfehlerfrei nachweisbar sind.
Die Verhandlung wird überregional beachtet, weil sie die Maßstäbe für die Beweisführung in komplexen Indizienlagen sichtbar macht. Aussagen zu Schuld oder Unschuld bleiben der gerichtlichen Entscheidung vorbehalten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).