Niedersachsen eröffnet ab 1. November in zwei Interventionsgebieten die Möglichkeit, ganze Wolfsrudel zu entnehmen. Betroffen sind die Gebiete um Werlte und Dörpen im Emsland. Die Jagdzeit ist befristet bis zum letzten Tag im Februar 2027. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bestätigte die Freigabe nach dem landesweiten Managementplan.
Der Schritt folgt wiederholten Rissen an Weidetieren und der Einordnung des Wolfs in das Jagdrecht durch das Niedersächsische Jagdgesetz. Laut Staatskanzlei Niedersachsen sollen die Instrumente den Schutz der Weidetiere stärken und zugleich den günstigen Erhaltungszustand der Art berücksichtigen. Die Freigabe bedeutet keine pauschale Bejagung: Jede Entnahme setzt eine sorgfältige fachliche Prüfung und die Beachtung artenschutzrechtlicher Vorgaben voraus.
Der Managementrahmen besteht aus zwei Bausteinen. Erstens sind Schnellabschüsse unmittelbar nach einem bestätigten Riss möglich, sofern ein von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beauftragter Sachverständiger die Verursachung durch einen Wolf mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellt und zumutbare Herdenschutzmaßnahmen nachweislich getroffen wurden. Zweitens erlaubt die reguläre Bejagung in Interventionsgebieten während der genannten Jagdzeit die gezielte Entnahme – im Einzelfall auch ganzer Rudel –, wenn die Schäden in einem klar abgrenzbaren Territorium gehäuft auftreten.
Für Tierhalterinnen und Tierhalter gelten klare Verfahrensschritte: Schäden müssen unverzüglich gemeldet, Beweise gesichert und der Herdenschutz dokumentiert werden. Erst danach können Behörden Schussmaßnahmen freigeben. Jede Erlegung ist laut Ministerium der zuständigen Jagdbehörde zu melden; diese informiert das Umweltressort und weitere Behörden. Die Landesregierung verweist auf engmaschige Kontrollen und die Dokumentation aller Maßnahmen.
Naturschutzverbände und einzelne Wolfsexperten äußern Bedenken. Sie warnen, dass die Entnahme kompletter Rudel die Revierstruktur stören und regionale Bestandsentwicklungen beeinflussen könnte. Das Ministerium hält dagegen, dass Entscheidungen an Daten zu Rissgeschehen, Territorien und Herdenschutz gekoppelt seien und dass die Interventionsgebiete regelmäßig überprüft werden. Prognosen über Auswirkungen auf den Landesbestand bleiben unterschiedlich; belastbare Bewertungen werden erst nach der Saison vorliegen.
Mit der Regelung schafft das Land einen klaren, zeitlich begrenzten Rahmen für Konfliktfälle. Ob die Zahl der Nutztierrisse sinkt und sich der Aufwand für Prävention verringert, wollen Behörden, Jagdverbände und Naturschutzorganisationen bis zum Frühjahr auswerten.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).