Niedersachsen stellt 100 Millionen Euro für den Schutz natürlicher Wasservorräte und den Ausbau der Bewässerungsinfrastruktur bereit. Die Landesregierung hat am 18. Oktober 2026 eine entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht. Zuständig für die Bewilligung ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen; Anträge können ab Januar 2027 eingereicht werden.
Gefördert werden technische Bauwerke und Anlagen, die Wasser zurückhalten oder alternative, qualitativ unbedenkliche Wasserquellen in Bewässerungs- und Verrieselungsgebiete leiten. Neben Speicheranlagen umfasst dies wassersparende Bewässerungstechnik. Als Beispiele nennt das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen die Nutzung von Prozess- oder Kühlwasser sowie die Befüllung von Speichern mit Wasser aus industrieller Produktion, etwa aus Zuckerfabriken. Ziel ist es, den Bedarf an Grundwasser für landwirtschaftliche Bewässerung zu verringern.
Hintergrund der Maßnahme sind wiederkehrende Trockenphasen und eine wachsende Konkurrenz um Grundwasser in besonders beanspruchten Regionen. Die Mittel stammen nach Angaben des Ministeriums aus einem Bundes-Sondervermögen für Klimaneutralität und Transformation. Über die Vergabe wird in einem Auswahlverfahren entschieden. Bewertet werden unter anderem der Nutzungsdruck auf den jeweiligen Grundwasserkörper, die Dringlichkeit sowie Art und Effekt der Vorhaben. Rechtliche und naturschutzfachliche Prüfungen sind Teil des Bewilligungsverfahrens.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte betont, die Förderung ergänze bestehende Programme des Landes wie den Masterplan Wasser, der bereits Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, zum Hochwasserschutz und zur effizienteren Wassernutzung bündelt. Die Richtlinie soll Investitionen beschleunigen, die Wasser im Landschaftshaushalt halten, Abhängigkeiten vom Grundwasser reduzieren und Nutzungskonflikte entschärfen.
Verbände aus Landwirtschaft und Umweltschutz werten die Ausrichtung auf Speicher und alternative Quellen als notwendigen Schritt. Zugleich mahnen Vertreterinnen und Vertreter transparente Kriterien und eine klare Priorisierung ökologischer Gewässerfunktionen an. Entscheidend seien belastbare Nachweise zur Wasserqualität und zum Schutz von Ökosystemen sowie ein wirksames Monitoring, um Auswirkungen auf Grundwasserstände und Oberflächengewässer zu belegen.
Wie groß der Investitionsbedarf ist, welche Projekte sich durchsetzen und wann die ersten Mittel fließen, wird sich nach Start des Antragsverfahrens zeigen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat grundlegende Hinweise zur Antragstellung angekündigt und verweist auf die schrittweise Veröffentlichung weiterer Details zu Förderquoten, förderfähigen Kosten und Fristen im Laufe des vierten Quartals 2026.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).