Niedersachsen hat die Flächenauswahl für fischereifreie Schutzgebiete im Küstenmeer beschlossen. Nach Abschluss des Niedersächsischen Fischereidialogs legten das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 12. Oktober 2026 ein Konzept vor, das neue Verbotszonen festschreibt und bestehende Ausschlussflächen ergänzt. Zusammen erreichen diese Gebiete das Ziel der Europäischen Union, zehn Prozent der Meeresflächen streng zu schützen.
Als Schwerpunkte nennt das Konzept Bereiche nördlich von Borkum, südlich von Wangerooge, in der Leybucht, im östlichen Jadebusen sowie vor Teilen der Wurster Nordseeküste. Die ausgewiesenen Zonen sollen empfindliche Lebensräume wie Seegraswiesen, Riffe und Laichgebiete vor fischereilichen Eingriffen bewahren und die ökologische Erholungsfähigkeit stärken. Die Landesregierung spricht von einem Ausgleich zwischen notwendigem Meeresschutz und der Sicherung der Küstenfischerei. Bereits bestehende Regelungen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer werden in das Gesamtkonzept einbezogen.
Umweltverbände reagieren zurückhaltend bis kritisch. Der World Wide Fund for Nature und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland verweisen auf frühere Vorschläge, die über das Zehn-Prozent-Minimum hinausgehen, und fordern größere, zusammenhängende Ruhezonen. Nur ausreichend große Schutzkerne könnten die langfristige Erholung des Wattenmeers gewährleisten, argumentieren die Organisationen. Landesverbände bezweifeln zudem, dass die Linienführung der neuen Zonen bestehende Belastungen ausreichend mindert.
Vertreter der Küstenfischerei sehen in der Ausweisung einen tiefen Eingriff in die Bewirtschaftung. Sie verlangen wirtschaftliche Begleitmaßnahmen und Unterstützung bei der Umstellung, um Einbußen abzufedern und Beifänge weiter zu reduzieren. Die beiden Ministerien kündigen an, auf Grundlage des Konzepts die notwendigen Rechtsakte zu erarbeiten. Konkrete Befahrens- und Nutzungsregeln, Übergangsfristen, Kontrollen und Monitoring sollen in den nächsten Schritten präzisiert werden. Dabei geht es auch um die Verzahnung mit Bundesrecht und um Förderinstrumente, die Investitionen in schonende Fangtechniken erleichtern.
Politisch markiert der Beschluss die praktische Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie auf Länderebene. Er schafft Klarheit über Lage und Zuschnitt der künftigen Ruhezonen, lässt aber Konfliktlinien zwischen Schutzanspruch und Nutzung offen. Für Küstengemeinden und Betriebe wird entscheidend sein, wie schnell und verlässlich die Detailregeln und Hilfsprogramme folgen und wie ihre Wirkung in den betroffenen Revieren überprüft wird.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).