In mehreren Kommunen in Niedersachsen sind AfD-Kandidatinnen und -Kandidaten von den Stimmzetteln für die Kommunalwahl 2026 gestrichen worden. Die zuständigen Wahlausschüsse kamen nach Prüfung zu dem Ergebnis, die Betroffenen böten nicht die erforderliche Gewähr, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Die Entscheidungen stützten sich nach Behördenangaben auf Unterlagen der Kommunalaufsicht sowie auf öffentlich zugängliche Äußerungen der Bewerber.
Ein prominenter Fall betrifft Herzberg am Harz: Dort hatte der Wahlausschuss am 27. Juli 2026 einen AfD-Bewerber für die Bürgermeisterwahl nicht zugelassen. Das Verwaltungsgericht Göttingen wies einen Eilantrag dagegen noch am selben Tag ab. In der Begründung verwiesen die Richter darauf, dass im Eilverfahren die Hürden für eine vorläufige Zulassung hoch seien; die abschließende rechtliche Bewertung bleibe einem Hauptsache- oder Wahlprüfungsverfahren vorbehalten.
Nach übereinstimmenden Berichten von Behörden und Medien sind nur wenige Fälle bekannt, in denen AfD-Bewerber nicht zugelassen wurden. Gleichwohl rechnet man in den betroffenen Kommunen mit Einsprüchen und längeren Wahlprüfungen. Juristisch stehen den Kandidaten vor allem zwei Wege offen: zum einen der Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl mit anschließender Wahlprüfung, zum anderen Klagen vor den Verwaltungsgerichten gegen konkrete Nichtzulassungen. Erste Eilverfahren deuten darauf hin, dass kurzfristige Erfolge vor der Wahl eher die Ausnahme bleiben.
Die Wahlausschüsse können in Zweifelsfällen die Kommunalaufsicht einbeziehen; in einzelnen Verfahren wurden zudem Erkenntnisse des Verfassungsschutzes herangezogen. Dessen Bewertungen sind nicht bindend. Die Entscheidung trifft der jeweilige Wahlausschuss, der die Kandidatenvorschläge prüft und begründet.
Die Auseinandersetzung berührt Grundfragen des Wahlrechts: Befürworter der strengen Prüfung betonen den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung und sehen in der Nichtzulassung einzelner Bewerber ein zulässiges Instrument gegen verfassungsfeindliche Positionen. Kritiker warnen vor politischen Vorentscheidungen durch staatliche Gremien und verweisen auf die hohe Bedeutung der Wahlfreiheit.
Wie die niedersächsische Praxis rechtlich einzuordnen ist, wird nun in laufenden Verfahren weiter geklärt. Mögliche Folgen reichen von Korrekturen einzelner Wahlentscheidungen bis zu Nach- oder Wiederholungswahlen in betroffenen Wahlbereichen. Klar ist: Die juristische Aufarbeitung dürfte die Feststellung mancher Wahlergebnisse verzögern und Kommunen sowie Gerichte in den kommenden Monaten beschäftigen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).