Der Nationale Normenkontrollrat hat am 6. November 2026 seinen Jahresbericht 2026 dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Der Rat bescheinigt beim Bürokratieabbau erkennbare Fortschritte, kritisiert aber ungleichmäßige Umsetzungen in den Ressorts und fordert verbindlichere Ziele sowie eine stärkere Einbindung der Ministerialverwaltungen. Die Unterrichtung der Bundesregierung an das Parlament verweist auf den Bericht „Update für den Staat und Verwaltung – 20 Jahre Nationaler Normenkontrollrat“ (Drucksache 21/8850).
Als Kernbefund hält der Bericht fest, dass nahezu die Hälfte der konkreten Vorschläge des Gremiums aufgegriffen worden ist und in mehreren Politikfeldern erste Entlastungen wirken. Genannt werden unter anderem Schritte der Bundesregierung im Rahmen der Modernisierungsagenda, Beschlüsse des Entlastungskabinetts sowie sektorale Vorhaben zur Bündelung von Verwaltungsleistungen, zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und zum Abbau von Schriftformerfordernissen.
Gleichzeitig weist der Nationale Normenkontrollrat auf Lücken hin: Digitalisierungsvorhaben in Behörden kommen unterschiedlich voran, und zahlreiche Entlastungszusagen seien bislang eher in Programmdokumenten sichtbar als im Arbeitsalltag von Unternehmen und Verwaltungen. Auch Berichte aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Stellungnahmen von Verbänden bestätigen Teilerfolge, benennen aber Defizite etwa bei Berichtspflichten, Förderverfahren und der zügigen Überführung von Pilotlösungen in die Fläche.
Politisch erhöht dies den Druck auf die Koordinierung durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie auf das Staatssekretärsgremium Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau. Der Rat empfiehlt, Abbauziele messbar zu quantifizieren, jährliche Fortschrittsberichte verbindlich zu verankern und ressortübergreifende Verantwortlichkeiten klar zuzuweisen. So sollen Wirkungen für Bürgerinnen, Unternehmen und Verwaltungen transparenter werden und Prioritäten zwischen Rechtssetzung, Vollzug und Digitalisierung besser abgestimmt werden.
Der Bericht beschreibt eine Trendwende, nicht den Abschluss des Prozesses. Tatsächlich dokumentierte Entlastungen stehen neben offenen Aufgaben bei der konsequenten Umsetzung, der Entlastungsmessung und der Vereinheitlichung von Verfahren. Zugeschriebene Erwartungen richten sich an alle Ressorts, insbesondere an jene mit hohem Vollzugs- und Förderanteil. Als nächster Prüfstein gelten ressortspezifische Zeitpläne und die regelmäßige Kontrolle der Zielerreichung. Prognosen über zusätzliche Entlastungswirkungen knüpft der Nationale Normenkontrollrat ausdrücklich an die Bedingung, dass vereinbarte Maßnahmen fristgerecht und einheitlich umgesetzt werden.
Der Deutsche Bundestag erhält mit der Unterrichtung zudem eine Bilanz nach 20 Jahren Nationaler Normenkontrollrat. Die Diagnose ist nüchtern: Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung kommen voran, bleiben aber abhängig von klaren Zuständigkeiten, belastbaren Daten und konsequenter Steuerung über die Modernisierungsagenda hinweg.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).