Baden-Württemberg

Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelt AfD-Berufung im Streit um Dragqueen-Foto

Vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe wird heute die Berufung des AfD Kreisverbands Freiburg gegen ein Urteil des Landgerichts Freiburg verhandelt. Im Kern geht es um die Nutzung eines Fotos der Dragqueen Dita Whip in einer…

Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe verhandelt am 6. Oktober 2026 die Berufung des AfD Kreisverbands Freiburg gegen ein Urteil des Landgerichts Freiburg vom 24. Juni 2026. Streitgegenstand ist die Nutzung eines Fotos der als Dita Whip auftretenden Dragqueen in einer online verbreiteten Text-und-Bild-Collage, die der Kreisverband im März 2026 im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg veröffentlichte. Das Bild zeigt die Person bei einer Kinderbuchlesung am 28. Februar 2026 in der Stadtbibliothek Freiburg, die anlässlich des Zero Discrimination Day stattfand. Die mündliche Verhandlung ist für den Nachmittag im Zentralen Prozessgebäude in Freiburg anberaumt.

Das Landgericht Freiburg hatte der Klage von Dita Whip im Eilverfahren stattgegeben. Nach Auffassung der ersten Instanz verletzte die Verwendung des Bildes ohne Einwilligung das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Eine Ausnahme für sogenannte Bilder der Zeitgeschichte greife nicht, weil die Einbettung des Fotos in parteipolitische Wahlkampfwerbung die berechtigten Interessen der abgebildeten Person überwiege. Gegen diese Entscheidung legte der AfD Kreisverband Freiburg Berufung ein.

Vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe steht damit eine erneute Abwägung kollidierender Grundrechte an. Auf der einen Seite macht die klagende Person den Schutz ihres Persönlichkeitsrechts gegen nicht genehmigte Bildnutzung geltend. Auf der anderen Seite beruft sich die beklagte Partei auf Meinungsfreiheit und Wahlkampffreiheit. Der 14. Zivilsenat wird zu klären haben, in welchem Umfang ein politischer Akteur ein Porträt aus einem öffentlichen Kulturereignis in einer eigenen Kampagnenbotschaft verwenden darf und wo die Grenze zum unzulässigen Eingriff verläuft.

Der Fall ist eingebettet in eine breitere Debatte, in der Drag-Lesungen für Kinder wiederholt zum Gegenstand politischer Zuspitzung wurden. In mehreren Städten wurden Veranstaltungen dieser Art öffentlich diskutiert, teils von Protesten begleitet, und führten zu juristischen Auseinandersetzungen um Bildrechte und Deutungen im Wahlkampf. Die heutige Verhandlung hat daher über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang politischer Akteure mit Bildern identifizierbarer Personen in polarisierenden Kontexten.

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe wird für die Beteiligten die weitere Verwendung des strittigen Fotos klären. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss bleibt es bei den erstinstanzlichen Vorgaben, soweit diese nicht durch den Berufungssenat abgeändert werden. Angaben zu einem konkreten Verkündungstermin lagen vor Verhandlungsbeginn nicht vor.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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