Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 7. Oktober 2026 in Lüneburg den vorläufigen Baustopp für den geplanten Surfpark bei Stade aufgehoben. In dem Beschluss, der nach Mitteilungen der Gerichte unanfechtbar sei, gab das OVG sowohl der Beschwerde des Vorhabenträgers als auch der der Hansestadt Stade als zuständiger Bauaufsichtsbehörde statt. Nach Ansicht des Gerichts stehen durch das Surfparkprojekt keine weitergehenden, nicht hinreichend betrachteten Umweltbeeinträchtigungen gegenüber möglichen industriellen Nutzungen auf dem Plangebiet im Raumordnungsrecht. Damit ist die aufgehobene Baugenehmigung wieder wirksam und der Bau kann fortgesetzt werden. (Entscheidung des OVG, 7. Oktober 2026.)
Hintergrund des langjährigen Rechtsstreits sind mehrere gerichtliche Entscheidungen und ein breit geführter öffentlich-politischer Konflikt. Bereits im Oktober 2024 hatte ein Senatsbeschluss die ursprüngliche Genehmigung für das Vorhaben für unwirksam erklärt; daraufhin hatte der Landkreis Stade eine Zielabweichung zugelassen, um das Projekt erneut zu ermöglichen. Im Frühjahr und Sommer 2026 bestätigte das Verwaltungsgericht Stade in Eilverfahren zunächst einen Baustopp, nachdem der Umweltverband Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie eine Bürgerinitiative ernsthafte Mängel, insbesondere bei der Umweltprüfung und dem Artenschutz, moniert hatten. Diese Verfahren und die zwischenzeitlichen Planänderungen bildeten die Grundlage für die jetzige OVG-Entscheidung.
Die Aufhebung des Baustopps ist für die Investoren und die Stadt ein Durchbruch: Sie ermöglicht die Wiederaufnahme vorbereitender Bauarbeiten und planungsrechtlicher Umsetzungsschritte. Zugleich hat der BUND angekündigt, gegen die Entscheidung vorzugehen und weitere Rechtsmittel zu prüfen; die Umweltorganisation hatte bereits zuvor Klage gegen den Zielabweichungsbescheid des Landkreises erhoben. In der öffentlichen Diskussion stehen Fragen nach Wasserbedarf, Eingriffen in Landschaftsstrukturen und dem Schutz lokaler Tierarten im Mittelpunkt; in früheren Urteilen waren insbesondere naturschutzrechtliche Mängel und Defizite bei der Umweltverträglichkeitsprüfung hervorgehoben worden.
Rechtsverbindlich bleiben nun die konkreten Auflagen in der Baugenehmigung und mögliche weitere Verfahren der Verbände. Für die Stadt Stade bedeutet die OVG-Entscheidung kurzfristig Planungssicherheit, langfristig aber weiterhin juristische Unsicherheit, sofern Umweltverbände die materielle Überprüfung der Zielabweichung anstreben. Entscheidend für den weiteren Verlauf werden die nächsten Verwaltungsakte des Landkreises sowie gegebenenfalls neue Beschlüsse von Verwaltungsgerichten sein.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).